FeedFriedrich Wilhelm IV.
GeschichteBrockhaus 1882

Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, geb. 15. Okt. 1795, folgte als ältester Sohn 7. Juni 1840 seinem Vater, ümter Wilhelm III. (s. d.), in der Regierung. Unter Delbrück und Ancillon erhielt er Unterricht in den Schulwissenschaften und der Philosophie, unter Scharnhorst und Knesebeck insbesondere seine militärische Bildung und 1813 nahm er an den Schlachten bei Groß-Görschen, Bautzen und Leipzig persönlich teil. Akademische Curse unter Savigny, Ritter und Lancizolle führten ihn in die Rechts⸗ und Staatswissenschaften ein, und unter Schinkel und Rauch pflegte er sein Talent für die bildenden Künste. Dieses Streben wurde 18²⁸ die O eine Reise nach Italien gefördert, wo er an die Spitze des durch Gerhard damals in Anregung gebrachten Instituts für archäol. Correspondenz trat. Im J. 1823 ward er mit dem Vorsitze der Kommission betraut, welche die Einrichtung von Provinzialständen vorzubereiten hatte. In demselben Jahre (29. Nov.) vermählte er sich mit der Prinzessin Elisabeth von Bayern (geb. 13. Nov. 1801), welche Ehe kinderlos blieb. „Am 7. Juni 1840 starb sein Vater und F. folgte ihm auf dem dcheigun Die ersten Handlungen nach seiner Thronbesteigung entsprachen den seit langer Zeit auf den Kronprinzen gesetzten Hoffnungen. Er erließ eine Amnestie für polit. Verurteilte, setzte E. M. Arndt in seine Professur wieder ein, berief Boyen und Eichhorn ins Ministerium, stellte die Brüder Grimm und später Dahlmann an und zog Größen in Wissenschaft und Kunst, wie Schelling, Rückert, Tieck, Cornelius, Mendelssohn, in seine Nähe. Überdies ließ er durch Maßmann die Turnanstalten neu einrichten, gewährte der Presse eine reiere Bewegung und hob 1842 die Censur für ucher von mehr als 20 Druckbogen auf. Den unter der vorigen Regierung mit der röm. Kirche begonnenen Streit legte er durch Abschluß der Konvention von 1841 bei, wonach der Erzbischof Dunin auf seinen Bischofssiz nach Posen zurückkehrte, der Erzbischof Droste einen Koadjutor erhielt, den Bischöfen der Verkehr mit dem aste uedie Stuhle freigegeben, für dogmatische Erlasse lediglich eine Mitteilung an die Staatsregierung gefordert und eine kath. Abteilung im Kultusministerium eingerichtet wurde, welche im J. 1850 bei Abfassung der die Kirche waßpie nun Verfassungsparagraphen dafür sorgte, daß die staatlichen Hoheitsrechte immer mehr an die Kirche übergingen, was die nächste Veranlassung zum Ausbruch des Kulturkampfes abgab. Zugleich legte der König auch entschiedene Vorliebe für eine erbliche Aristokratie, sowie für die pietistische Richtung im achriiichr an den Tag, betonte die Entwickelungdes achristlich-germanischen»Staats und rief dadurch namentlich in Bezug auf die erwartete Verfassungsreform vielfaches Mißtrauen hervor. Am 21. Juni 1842 berief er Ausschüsse aus sämtlichen Provinziallandtagen nach Berlin, um einen Mittelpunkt zu gemeimsamer Beratung zu schaffen. Das bereits 1841 in den Provinzen Preußen und Schlesien geäußerte Verlangen nach der 1815 verheißenen Repräsentation des Volks wurde immer dringender, und im Frühjahr 1845 forderten die Landstände fast aller Provinzen eine allgemeine Volksvertretung. Durch das Patent und die Verordnung vom 3. Febr. 1847 über die Bildung des Vereinigten Landtags berief endlich der König 617 Vertreter aller Provinzen und Kreise nach Berlin. Die Abgeordneten erklärten aber die Einrichtung für unzulänglich und legten Protest gegen die Bestimmungen der Verordnung ein. Die persönlichen Kundgebungen des Königs F., namentlich die Rede, mit welcher er 11. April den Landtag eröffnete, waren eher geeignet, die vorhandene Gärung zu vermehren als zu beschwichtigen. Mißwachs und drückende Teuerung 1846 und 1847 hatten überdies die Unzufriedenheit im Lande vergrößert. Seit Jahrzehnten hatte man alle Hoffnungen auf eine Volksvertretung mit abeschließendero Stimme gesetzt. Gerade diesem Verlangen widersprach aber der König. Offen hatte er seit Antritt seiner Regierung den eigenen Wunsch nach Vervollkommnung der Staatsverfassung ausgesprochen, ebenso offen erklärte er jetzt gleichwohl, von seiner Alleingewalt nichts aufgeben zu wollen. Da überraschte den König die Bewegung im März 1848 und nötigte ihm ab, was freiwillig zu geben er versäumt hatte. Am 17. März 1848 hob er die Censur auf. Dem Straßenkampfe in Berlin folgte die Entfernung der Truppen, der Umritt des Königs mit der deutschen Fahne und sein Aufruf vom 21. März, in welchem gerade das als das Heil Preußens gepriesen und versprochen wurde, zu dem er kaum ein Jahr zuvor, als durchaus verderblich, seine Einwilligung niemals geben zu können erklärt hatte. Nach Auflösung der preuß. Nationalversammlung und Wiederherstellung der Ruhe folgte 5. Dez. 1848 die Oktroyierung einer Verfassung. (S. Preußen.) Die Mehrheit der Deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. vereinbarte unterdessen eine Verfassung, die in bundesstaatlicher Form Deutschland ohne SÖsterreich unter Preußens eitung vereinigen sollte. Am 28. März 1849 wurde der König F., der in seinem Aufrufe erklärt hatte, Preußen solle fortan in Deutschland aufgehen, zum Deutschen Kaiser gewählt. Er gab jedoch (3. April) eine bedingt ablehnende Antwort, welcher nach wenigen Wochen die unbedingte Weigerung folgte. Am 26. Mai schloß er dann, von Radowitz beraten, zur Herstellung des deutschen Bundesstaats zunächst ein Bündnis mit Sachsen und Hannover und berief zur Vereinbarung einer deutschen Verfassung ein neues Parlament nach Erfurt, während die österr. Regierung am Bundestage festhielt. Ein Krieg mit Osterreich schien unvermeidlich. Da gab der König das deutsche Verfassungswerk (Vertrag von Olmütz 29. Nov. 1850) gänzlich auf. Die sog. Union wurde aufgelöst, und in Preußen gewann unter dem Ministerium Manteuffel die Reaktion die Oberhand. (S. Deutschland und Deutsches Reich.) Die preuß. Verfassung wurde nach Beendigung der vorbehaltenen Revision, durch welche die verliehenen Freiheiten bedeutend geschmälert wurden, 31. Jan. 1850 als Gesetz publiziert und in dieser Gestalt vom Könige beschworen. Durch Gesetz vom 7. Mai 1853 erfolgte sodann die Aufhebung derjenigen Artikel der revidierten Verfassung, welche die Bildung der Ersten Kammer betrafen, und an Stelle der letztern ward ein Herrenhaus durch die Verordnung vom 12. Okt. 1854 eingesetzt. Durch Erlaß vom 29. Juni 1850 schuf F. den Evangelischen Oberkirchenrat, eine Staatsbehörde, die ebenso wenig wie das Herrenhaus mit der Verfassung harmonierte. Schon 26. Juli 1844 hatte ein ehemaliger Bürgermeister des Städtchens Storkow, Namens Tschech, den König durch einen Pistolenschuß zu töten versucht, und zwar nicht aus politischen, sondern aus persönlichen Motiven. Am 22. Mai 1850 schoß ein in Wahnsinn befangener ehemaliger Unteroffizier, Namens Sefeloge, abermals auf den König und verletzte ihn am Arme. Im Aug. 1851 nahm die Huldigung der neuerworbenen hohenzoll. Fürstentümer an, und außerdem vergrößerte der König das preuß. Gebiet durch ein Stück Land am Jadebusen, welches mittels Vertrags vom 20. Juli 1853 von Oldenburg zur Anlegung eines Kriegshafens erworben ward. Im Okt. 1854 erschienen die sog. Regulative, welche auf die Fortentwickelung des Volksschulwesens in Preußen ungünstig wirkten. Im Sept. 1856 versuchten in Neuchätel die Royalisten unter Anführung des Grafen Pourtales das 1848 der Schweiz einverleibte Ländchen den Hohenzollern, zu deren Hausbesitz es seit 1707 gehört hatte, durch einen Handstreich wiederzuerobern. Der Versuch mißlang, und fast schien es, als sollte die von dem Könige an die Schweiz gestellte Forderung, die gefangenen Royalisten ohne weiteres freizugeben, einen Krieg herbeiführen. Durch Frankreichs Vermittelung lieferte endlich der Schweizerbund die des Hochverrats angeklagten Royalisten aus, worauf F. 26. Mai 1857 seine Rechte auf Neuchätel förmlich abtrat. Im Juni 1857 gebrauchte der König in Marienbad in Böhmen die Brunnenkur und reiste von da bei drückender Hitze zu einem Besuche am österr. Hofe nach Wien. Auf der Rückreise traf ihn auf Schloß Pillnitz bei Dresden ein Schlaganfall, wodurch sein sonst starkes Gedächtnis litt; nach der Rückkehr erfolgte Anfang Oktober ein zweiter Anfall. Wiewohl sich die geistigen und körperlichen Kräfte des Leidenden wieder hoben, mußte er doch 23. Okt. seinen Bruder Wilhelm, den Prinzen von Preußen, mit der Stellvertretung in den Regierungsgeschäften beauftragen. Erst ein Jahr später, 7. Okt. 1858, übernahm derselbe als nächster Anwart auf den Thron verfassungsmäßig die Regentschaft. Den Winter 1858—59 brachte F. in Rom zu, wo die Umdüsterung seines Geistes von einzelnen lichten wischenräumen unterbrochen wurde. Nach der ücktehr Nov. 1860 ward der Zustand des Königs gänzlich hoffnungslos, und er starb in der Nacht vom 2. Jan. 1861 in Sanssouci bei Potsdam. (S. Preußen.) Trotz seiner bedeutenden geistigen Anlagen und seiner hohen Bildung war F.s Regierung für die olit. Entwickelung Preußens und Deutschlands ehr ungünstig. Ohne Verständnis für die Bedürfnisse der Zeit und ohne praktisches Geschick für die Losung der polit. und kirchenpolit. Fragen, hielt er einerseits starr an seinem absolutistischen Dogma, andererseits machte er der Orthodoxie und dem Ultramontanismus unberechtigte Konzessionen. Conver sations-Lexikon. 13. Aufl. VII. Weder im Inland noch im Ausland genoß seine Regierung und die Großmacht Preußen eine Autorität. Seit 1848 waren unter seiner Regierung 330 Kirchen neu gebaut und 280 Pfarrstellen geründet worden. Die mit besonderm Interesse von ihm erstrebte Reform der Ehegesetzgebung blieb unvollendet. Seine Witwe, die Königin Elisabeth, starb 14. Dez. 1873 zu Dresden. Gesammelt erschienen: Bouchaft Wilhelms IV. Reden, set ser mationen, Botschaften, Erlasse und Ordres seit seiner Thronbesteigunge (Berl. 1861). Vgl. Varnhagen, «Tagebücher» (14 Bde., Lpz. u. Hamb. 1861—71); derselbe, Blätter aus der preuß. Geschichte (5 Bde., Lpz. 1868 —69); von Ranke, (Friedrich d. Gr. Friedrich Wilhelm IV. Zwei Biographieny (Lpz. 1878); Friedberg, „Die Grundlagen der preuß. Kirchenpolitik unter König Friedrich Wilhelm IV.„ (Lpz. 1882). Höchst charakteristisch für die Stellung, welche der König dem Konstitutionalismus wie den deutschen Einheitsbestrebungen gegenüber einnahm, ist der von L. von Ranke herausgegebene «Briefwechsel Friedrich Wilhelms IV. mit Bunseno (Lpz. 1873).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 336Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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