Friedrich Tutta, auch der Stammler genannt, Markgraf von Meißen und Landsberg, war ein Sohn Dietrichs und Enkel Heinrichs des Erlauchten von Meißen. Als Heinrich im Febr. 1288 starb, ging die Markgrafschaft auf F. über, da sein Vater noch vor dem Großvater gestorben war. Die Erbansprüche, welche sein Oheim Albrecht erhob, erhielten einen Abschluß durch einen Vergleich, welcher die alleinige Erbfolge F.s in Meißen anerkannte, nachdem der erstere eine Zeit lang als Miterbe in diesem Landesteile anerkannt gewesen zu sein scheint. über die schwankenden Besitzverhältnisse der damaligen Mitglieder des Wettinischen Fürstenhauses geben die Urkunden nur mangelhafte Auskunft. So bemühte sich z. B. F., Dresden mit der Umgegend durch Kauf seinem Hause zu erhalten, und weniger durch Kampf als durch Kauf suchte er den alten Bestand der Mark Meißen wiederherzustellen. Durch seinen frühen Tod (16. Aug. 1291) gerieten die wettinischen Besitzverhältnisse von neuem in schwere und lange dauernde Wirren.