FeedFuchs (Karl)
Literatur & SpracheBrockhaus 1882

Fuchs (Karl), Rechtsgelehrter, geb. 16. Juni 1821 zu Hanau, studierte in Marburg und Heidelberg erst Philologie, dann Jurisprudenz. Im J. 1842 wurde er Referendar am Obergericht zu Hanau, 1849 Landgerichtsassessor daselbst. In dem Streite zwischen der Regierung und den Ständen sah er sich 1850 genötigt, nachdem er mit einer Bundesexekution von 15 bayrischen Soldaten belegt worden war, seinen Abschied zu nehmen; er habilitierte sich 1851 als Privatdocent zu Marburg, wurde 1857 außerordentlicher und 1863 ordentlicher Professor daselbst. Seine Lehrthätigkeit erstreckt sich namentlich auf Civilprozeß und Strafrecht. Seit 1871 ständiges Mitglied des Universitätskuratoriums, wurde F. 1871 zum Geh. Justizrat ernannt. Von seinen Schriften sind neben zahlreichen Abhandlungen hervorzuheben: «Beiträge zum Civilprozeß (1. Heft: «Die Lehre von der Litisdenunziationo, Marb. 1855; 2. Heft: (Das Konkursverfahren v, Marb. 1863), «Kritische Studien zum Pandektentextev (Lpz. 1867), Der deutsche Konkursprozeßo (Lpz. 1877).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 393Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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