Fitting (Heinr. Herm.), namhafter Rechtsgelehrter, geb. 27. Aug. 1831 zu Mauchenheim in Rheinbayern, studierte die Rechtswissenschaft und promovierte 1852 zu Erlangen. Nach einigen Jahren der Rechtspraxis in Bayern habilitierte er sich 1856 in Heidelberg mit der Schrift Küber den Begriff der Rückziehungo (Erlangen 1856). Im J. 1857 wurde er außerord. Professor des röm. Rechts in Basel und 1858 daselbst ord. Professor. Im J. 1862 folgte er einem Rufe für röm. Recht und Civilprozeß an die Universität Halle. Von 1864 bis 1878 war er an der Herausgabe des „Archivs für civilistische Praxis o beteiligt. Unter seinen Schriften sind noch zu nennen: Die Natur der Korrealobligationen »(Erlangen 1859), «über das Alter der Schriften röm. Juristen von Hadrian bis Alexander » (Bas. 1860), „Das castrense peculium in seiner geschichtlichen Entwickelung und heutigen gemeinrechtlichen Geltung (Halle 1871). Das letzte Werk gab F. den Anstoß zu einer Reihe litterargeschichtlicher Arbeiten, welche die Geschichte der Rechtswissenschaft im frühern Mittelalter aufzuhellen suchten. Hierher gehören die Schriften: «über die sog. Turiner Institutionenglosse und den sog. Brachylogus » (Halle 1870), «Glosse zu den Exceptiones Legum Romanarum des Petruso (Halle 1874), Zur Geschichte der Rechtswissenschaft am Anfange des Mittelalters (Halle 1875), Jurist. Schriften des frühern Mittelalterso (Halle 1876), «über die Heimat und das Alter des sog. Brachylogus » (Berl. u. Lpz. 1880). In weitern Kreisen wurde F. bekannt durch die Lehrbücher: „Der Reichscivilprozeßo (5. Aufl., Berl. u. Lpz. 1880) und «Das Reichskonkursrecht und das Konkursverfahren » (2. Aufl., Berl. u. Lpz. 1883).