FeedGans (Eduard)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Gans (Eduard), namhafter Jurist und Vertreter der philos. Schule der Jurisprudenz in Deutschland, wurde in Berlin von jüd. Altern 22. März 1797 geboren. Sein Vater, Abraham G., ein umsichtiger Geschäftsmann und Freund des Kanzlers von Hardenberg, hatte dem preuß. Staate in bedrängter Zeit Dienste geleistet und seine spätere soziale Laufbahn vorbereitet. G. verlor seinen Vater schon 1813 auf einer Reise in Prag und besuchte das Gymnasium zum Grauen Kloster, erhielt sodann seine Bildung auf der Universität seiner Vaterstadt, sowie zu Göttingen und Heidelberg unter Thibauts und Hegels unmittelbaren Einflüssen. Als Docent der Rechte begann er in Berlin seit 1820 die entschiedene Opposition gegen die daselbst herrschende histor. Schule der Jurisprudenz, an deren Spite Savigny stand. Er gewann in dieser Richtung um o mehr Anhänger, je bedeutender damals der Einuß Hegels war, mit welchem er auch im genauesten freundschaftlichen Verhältnisse stand. Mitarbeiter an der Zunzschen «Zeitschrift für die Wissenschaft des Judentums », hatte er sich schon frühe durch verschiedene Arbeiten (namentlich «über röm. Obligationenrecht, insbesondere über die Lehre von den Innominatkontrakten aus dem jus poenitendio, Heidelb. 1819) bekannt gemacht, aber sich namentlich durch eine Schrift über die Habilitationsangelegenheit des Dr. Witte (1817) die Feindschaft Savignys zugezogen. Bereits 1821 hatte er seine «Scholien zum Gajus herausgegeben, in denen er seine Stellung zur histor. Schule so scharf abzeichnete, daß diese Arbeit allgemeines Aufsehen erregte. Sein eigentümlichstes Werk aber war Das Erbrecht in weltgeschichtlicher Entwickelung (Bd. 1—4, Berl., nachher Stuttg. 1824 — 35), worin er der Rechtswissenschaft eine philos. Grundlage zu geben suchte. Weiter erschienen von ihm das „System des röm. Civilrechts (Berl. 1827) und die 4Beiträge zur Revision der preuß. Gesetzgebunge, eine Zeitschrift (Berl. 1830—32). Allgemeine Popularität gewann er durch seine Vorlesungen, besonders durch die Vorträge über die Ge-Warw der neuern Zeit, worin er mit Freimut, ärme und Witz sein aus allen Ständen zusammengesetztes Publikum mit sich fortzureißen wußte. Diese Vorlesungen wurden indessen durch ein Verbot der Behörden plötzlich unterbrochen. Einen ernstern Charakter hatte der wissenschaftliche Streit, den er als Führer der philos. Schule gegen die historische unter Savigny führte. G. antwortete auf Savignys gelegentliche Angriffe in dessen Werke «Das Recht des Besitzes „ (6. Aufl., Gieß. 1836) durch seine Duplik «Uber die Grundlage des Besitzes 5 (Berl. 1839), worin er in geistreicher, schneidender Weise die kritische Manier Savignys bekämpfte, dessen Ansicht von dem Besitze als einem Faktum zu widerlegen und seine Ansicht von dem Besitze als einem Recht aus philos. Prinzipien zu verteidigen suchte. Von G.“ übrigen Schriften sind zu erwähnen: Vorlesungen über die Geschichte der letzten fünfzig Jahrer im 4Histor. Taschenbuch-Hie 1833 u. 1834), 4Vermischte Schriften jurist., istor., staatswissenschaftlichen und Wlite aufe Inhalts „ (2 Bde., Berl. 1834), «Rückblicke auf Personen und Zustände (Berl. 1836), in denen er die Erlebnisse seiner Reisen in England, Frankreich und Deutschland niederlegte. Besonderes Verdienst erwarb er sich auch als Herausgeber der Vorlesungen Hegels über 4Rechtsphilosophies und 4Philosophie der Geschichtes. In Verbindung mit einigen Freunden gründete er die berliner (Jahrbücher für wissenschaftliche Kritiky 6. Klog „Seit 1826 Professor der Rechte, starb G. plötzlich am Schlagfluß zu Berlin 5. Mai 1839.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 528Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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