FeedMaurer (Georg Ludw., Ritter von)
GeschichteBrockhaus 1882

Maurer (Georg Ludw., Ritter von), ausgezeichneter deutscher Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 2. Nov. 1790 zu Erpolsheim bei Dürkheim in der bayr. Rheinpfalz, besuchte das Gymnasium zu Heidelberg, studierte daselbst und in Paris die Rechte, trat 1814 in den bayr. Staatsdienst und wurde 1823 Staatsprokurator bei dem Bezirksgericht zu Frankenthal. M.s von der Akademie der Wissenschaften zu München mit dem ersten Preise gekrönte Geschichte des altgerman. und namentlich altbayr. mündlichen Gerichtsverfahrens v (Heidelb. 1824) veranlaßte 1826 seine Berufung an die Universität zu München für die Lehrfächer des deutschen Privatrechts, der deutschen Reichs⸗ und Rechtsechult er sowie des franz. Rechts. Im J. 1829 erhielt er den Titel eines Geh. Hofrats. Gleichzeitig wurde er ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften, noch in demselben Jahre Staatsrat und Anfang 1831 lebenslänglicher Reichsrat. Im folgenden Jahre ernannte ihn der König neben dem Grafen Armansperg und dem Generalmajor von Heidegger zum Mitglied der Regentschaft in Griechenland. Großes Verdienst erwarb er sich daselbst durch Abfassung des Strafgesetzbuchs, des Gesetzbuchs für das Strafverfahren, der Gerichts⸗ und Notariatsordnung und des Gesetzbuchs über das Civilverfahren. Als die Regentschaft in offenen Zwiespalt geriet und M. in Übereinstimmung mit Heidegger und Abel dem Präsidenten Grafen Armansperg am entschiedensten entgegentrat, wurde er mit Abel 31. Juli 1834 nach Bayern zurückberufen und schrieb zus einer Rechtfertigung die Parteischrift Das griech. Volk in öffentlicher, kirch licher und privatrechtlicher Beziehung vor und nach dem Freiheitskampf bis zum 31. Juli 18345 (3 Bde. Heidelb. 1836). Nach dem Sturze des Ministeriums Abel im Febr. 1847 ward M. Minister des Außerr und der Justiz und blieb in dieser Stellung bis 30. Nov. 1847. Er starb zu München 9. Juli 1872 Von seinen Schriften sind noch zu nennen: „Ge schichte der Markenverfassung in Deutschlando (Er langen 1856), Geschichte der Fronhöfe, der Bauer höfe und der Hofverfassung in Deutschlando (4 Bde. Erlangen 1862 —63), 4«Geschichte der Dorfver fassung in Deutschlando» (Bd. 1 u. 2, Erlangen 1865—66), 4Geschichte der Städteverfassung in Deutschlande (4 Bde., Erlangen 1869—71).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 534Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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