Geisterseherei beruht auf dem Wahn, Geister, deren Existenz vorausgesetzt wird, sinnlich wahrnehmen und mit denselben verkehren zu können. Solcher Glaube reicht in das früheste Altertum urück und wird von fast allen Natur- und positiven eligionen als begründet sanktioniert. Geister sichtbar zu machen, d. h. zu citieren, und Geister zu sehen, setzt indessen dem Glauben Aualut bestimmte Bedingungen oder individuelle ualität voraus. Die Doktrin der G. hat mannigfache Phasen durch-Hultur und hat sich als Kontrast zu der wahren ultur bis heute in verschiedenster Form zu bezeugen lch velig am entschiedensten dann, wenn das wirklich religiöse Bewußtsein am stärksten sich verdunkelte und das religiöse Leben am niedrigsten maa Der Glaube an die Nekromantie oder 010 im engern Sinne knüpft sich in Deutschland für die frühere Zeit besonders an den Doktor Faust, aber der aum den Tes bezog sich damals fast ausschließlich auf den Teufel und dessen Heer und nur als Kontrast hierzu auf die guten Geister, fast gar und aber auf die Geister Verstorbener (Gespenster) und auch gar nicht auf diejenigen Lebenden (Doppelgängey), welche erst in der folgenden Periode spukten, nachdem das Reich des Satans viel von seinem Kredit verloren hatte. Die eigentliche G. wurde erst in neuerer Zeit vor allem durch die Phantastereien von Männern vorbereitet, die si sonst um die Wissenschaft manches Verdienst erwarben, hauptsächlich in Scene gesetzt aber von andern, die einfach als Betrüger und Charlatane zu bezeichnen sind. Zu den letztern gehören die berüchtigten Grafen Saint-Germain (wahrscheinlich ein elsässer Jude, Namens Simon Wolff) und Cagliostro (s. d.), während der engl. Labie John Beaumont nur ein verblendeter Selbstbetrüger war. Er veröffentlichte 1705 ein Werk über Geistererscheinungen und Hexenwesen, rühmte sich des Zweiten Gesichts und der Gabe, Geister zu Wach die, freilich ohne körperliche Leiber, mit ihm prachen, in seiner Gegenwart ir degl ihn schlugen und sich sogar zu ihm ins Bett legten. Daß bei ihm, wie bei andern sog. Geistersehern, Illusion und Hallucination die angeblichen Erscheinungen bewirkten, ist unzweifelhaft. Viel berühmter wurde Emanuel von Swedenborg (s. d.), welchen Kant den Erzgeisterseher unter allen Geistersehern, den Erzphantasten unter allen Phantasten nennt, über den der größte Teil seines Buchs Träume eines ist hier zu nennen. Das 18. Jahrh. machte sich überhaupt durch weitverbreitete Lust am Geheimnisvollen und Wunderbaren bemerklich, noch spukte vielfach, und nicht bloß in den untern Ständen, der Glaube an Teufelsbeschwörungen, G. und Zauberei, und es erwuchs aus dieser krankhaften Richtung eine Suubersar Litteratur für und wider die Sache. So Haubers Bibliotheca, acta est scripta magica oder gründliche Nachrichten und Urteile von solchen Büchern und Handlungen, welche die Macht des Teufels in leiblichen Dingen betreffen» (3 Bde., Lemgo 1739—45); ferner Werke von Reichard, Keller, Hennings, Fischer (Buch vom Aberglaubeno, Lpz. 1791—4) und Münter ( Merkwürdige Visionen und Erscheinungen nach dem Tode, zur Verminderung des Aberglaubens „, 3 Bde., Hannov. 1805 —11). Conversations-Lexikon. 13. Aufl. VII. Das 19. Jahrh. bringt kein Nachlassen des Glaubens an das »Hereinragen einer Geisterwelt in die unseredo, Somnambulismus und G. 277 auch jetzt, wenn auch in etwas modifizierter Weise, in Blüte und zeitigen Justinus Kerners »Seherin von Prevorsto (s. Kerner), die eine Flut ähnlicher Schriften hervorruft. Du Potet de Sennevoy in seinem Essai sur P'enseignement philosophique du magnétismer (Par. 1845) behauptet, auf Beispiele von Scheintod gestützt, die Seele könne den Körper auf einige Stunden, ja Tage verlassen, die Toten können unter Enwel Umständen zurückkehren und Dinge erzählen, welche den Gelehrten unbekannt sind, ja die Zukunft enthüllen. Bekannt sind die Versuche und Verirrungen der Wundersüchtigen mit der Elektricität, das Tischrücken (table-moving), Geisterklopfen (spirits-rapping) und sonstige Geistermanifestationen des Spiritismus (s. d.), welchen Baron Ludw. von Güldenstubbe (Positive Pneumatologied, Stuttg. 1870) in ein förmliches System brachte. Diese moderne G. gewann, eine Zeit lang wenigstens, eine bedeutende Zahl von Anhängern, und selbst Gelehrte wie Wallace, Crookes, Vert u. a. haben sich einem Wahn ergeben, der s bulch auf derselben Grundlage wie der frühere Hexenglaube ruht. Im eigentlicen Volke geht die G. von der Vorstellung aus, daß der Tod das Leben nicht vernichtet, sondern nur verändert, daß die Seele mit ihrem Bewußtsein ewig fortlebt: aber dieses Leben nach dem Tode ist nicht ein verklärtes, sondern haftet an dem Diesseits und wird vorherrschend als eine Art Halbleben, als ein heimtenhaftes, unfreundliches, für die Lebenden unheimliches angesehen. Das Wiedererscheinen Gestorbener gilt indes nicht bloß als unheimlich und störend für die Lebenden, sondern auch als Qual für den Toten; daher sucht man es zu verhüten. Die Geister sieht das Volk gemeiniglich nur als Gespenster, die es erschrecken, aber es hat dabei doch auch eine eigene Geisterwelt, die d-der hei nich mit dem Heidentum, aber mehr mit der heidnischen poetischen Naturbetrachtung, als mit der eigentlichen Religion zusammenhängt. Dahin gehören die Kobolde, Berggeister, Nixen, Elben, Mahrten und andere mythische Wesen, mit welchen die «aufgeklärtes G. nichts zu thun hat.