FeedGeschwisterkinder
Recht & StaatBrockhaus 1882

Geschwisterkinder (Cousin und Cousine) ist die Bezeichnung für die gegenseitigen Verwandtschwißr, 5 von Kindern zunächst leiblicher Geschwister, dann auch von den Kindern der Halbeschworene (im Strafprozeß), s. u. Schwur⸗

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 898Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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