FeedGesellschaftsrechnung
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Gesellschaftsrechnung besteht in der Teilung einer Größe nach gegebenen Verhältnissen, d. h. in Teile, deren Verhältnisse zueinander gegeben sind. Sie findet Anwendung, wenn mehrere Personen Kapitale von verschiedener Größe zu einem Geschäft zusammengeschossen haben und der Gewinn oder der Verlust nach Maßgabe der Einlagen geteilt werden soll; wenn ferner Abgaben nach Verhältnis des Vermögens oder nach Größe und Wert der Güter zu verteilen und aufzubringen sind; endlich wenn eine Mischung nach gegebenen Verhältnissen der Bestandteile gemacht werden soll.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 902Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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