Gewichtsnota nennt man die Verzeichnung des Gewichts verschiedener, einem Speditionshause zur Weiterbeförderung an den nämlichen Destinatar zugesandter Frachtstücke. Sie enthält Zeichen und Nummern der letztern und schließlich die Angabe des Gesamtgewichts. Auch bei andern Anlässen kann eine G. erteilt werden, z. B. bei Zusendung verschiedener Güter am Platze, bevor darüber Rechnung gegeben wird.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 954Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei