FeedKonvergenz
Recht & StaatBau-Lexikon 1881

Konvergenz, f. (Mathem.), Eigenschaft des Konvergirendseins; Ronvergirend, adj., heißen nämlich 1. zwei nicht parallele gerade Linien nach der Richtung hin, nach welcher sie, verlängert, sich schneiden würden. Nach der entgegengesetzten Richtung verlängext, entfernen sich die beiden geraden Linien immer mehr und heißen nach dieser Richtung hin divergirend. — 2. (Arithm.) heißt so eine Reihe mit einer unbestimmten Größe, wenn die Werthe der Reihe (sobald man der Unbestimmten auf einander folgende Werthe beilegt), d. h. die Summen aller ihrer Glieder sich entweder einer bestimmten endlichen Größe immer mehr nähern od. doch zwischen zwei endlichen Größen als Grenze bleiben. Wird der Werth der Reihe für gewisse Werthe der Unbestimmten unendlich, oder nähert er sich immer mehr der Unendlichkeit für auf einander folgende Werthe der Unbestimmten, so heißt sie divergirend; doch kann eine und dieselbe Reihe für einen bestimmten Intervall, in welchem die Werthe der Unbestimmten angenommen werden, konvergiren, während sie für einen andern Intervall divergirt.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 3, S. 209Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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