Golowa (russ. Kopf, Haupt), Name für gewisse Wahlbeamte in Rußland, insbesondere seit Peter d. Gr. und neuerdings nach der Städteordnung von 1870 für das Oberhaupt einer Stadt (gorodskoj golowa), dem aber nur die ökonomische Verwaltung der Stadt obliegt. Neben letzterm bestand unter Katharina II. ein burgomistr (Bürgermeister) als Vorsitzender des städtischen Gerichts. (S. Gorod.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 179Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei