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Recht & StaatBau-Lexikon 1881

Meter, m. (n.), franz. metre, m., ursprünglich franpreuß. Fuß, s. d. Art. Mäß. Es ward durch ein Gesetz vom 19. Frimaire des Jahres VIII der Republik eingeführt und sollte gleich sein dem zehnmillionsten Theil des Umfangs des Erdquadranten, wie sich derselbe aus den Messungen von Mechain, Delambre u. A. ergeben hatte. Der Wunsch, eine Maßeinheit so festzustellen, daß sie, wenn sie auch verloren ginge, leicht wiedergefunden werden könnte, hatte die Einführung des Mes zur Folge, nachdem der bereits viel früher zu Erreichung desselben Zieles von Huhghens ausgesprochene Vorschlag, den dritten Theil der Länge des Sekundenpendels an einem Ort mit 450 geographischer Breite zur Längeneinheit zu wählen, nicht zur Ausführung gelangt war. Der Nutzen eines aus der Natur selbst genommenen Mäßes ist schon an sich mehr wissenschaftlich als praktisch, aber beim Metermäß nicht bedeutend, weil die zur Berechnung desselben führenden Messungen doch nicht absolut genau sein konnten, also, wenn etwa das jetzige Normalmaß für das M. verloren gehen sollte, spätere Messungen eine andere Länge für dasselbe ergeben müßten. So hat 3.B. Bessel den Umfang des Erdquadranten gleich 1000085 576 Men gefunden, so daß das jetzige Metermaß eigentlich etwas zů klein ist. Bei Einführung des Metermäßes haben viele Staaten Benennungen in der heimischen Sprache gewählt; z. B. Holland hat den M. in 10 Palm à 10 Duimer & 10 Streepen, Italien in 10 Palmi 2 Diti 2 10 Atomi getheiltetc.) s. Mäß.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 3, S. 395Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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