Goldene Bulle (bulla aurea) heißt zunächst das nach Art einer Medaille doppelseitig geprägte oldene Siegel, welches seit dem 9. Jahrh. im bendlande besonders wichtigen oder feierlichen Urkunden, namentlich der Kaiser, angehängt zu werden Csene dann aber auch eine mit dem goldenen Siegel anne Urt Urkunde selbst. Die be⸗ — derartige Urkunde selbst ist die Goldene Bulle Kaiser Karls IV., welche nach längern Vorberatungen in ihrem Hauptteile auf dem Reichstage zu Nürnberg 10. Jan., in einem zweiten Teile auf dem Reichstage zu Metz 25. Dez. 1356 festgestellt und angenommen wurde, ein großes Verfassungsgesetz des Deutschen Reichs, welches als solches in seinen Grundlagen bis zum Ende desselben im J. 1806 gegolten hat. Es sind hier namentlich die Rechte der Kurfürsten sanktioniert worden, vor allem ihr ausschließliches Recht, den röm.⸗deutschen König und künftigen Kaiser zu wählen, wie es sich seit dem großen Interrognum allmählich herausgebildet hatte, und die Formen, in welchen solche Wahl zu geschehen hatte. Vgl. von Olenschlager, Conversations-Lexikon. 13. Aufl. VIII. [Neue Erläuterung der Goldenen Bulley Frankf. 1766); O. Harnack, Das Kurfürstenkollegium bis zur Mitte des 14. lUsfe ebst kritischem Abdrucke der ältesten Ausfertigung der Goldenen Bulley (Gieß. 1883). HGoldene Hochzeit, s. unter Hochzeit.