Götting (Karl Friedr. Jos.), Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses, geb. 23. Febr. 1819 zu Hildesheim, besuchte das dortige Gymnasium, studierte 1836—39 in Göttingen, Berlin und Heidelberg zunächst Naturwissenschaften, dann die Rechte und ließ sich w1844 als Anwalt in Hildesheim nieder. In der Broschüre «„Strafrechtspflege und Gefängniswesen in England und Irlando (Hildesheim 1876) trat er namentlich für Einzelhaft und für Bildung von Vereinen zur Fürsorge für entlassene Sträflinge ein. Seine polit. Thätigkeit begann mit dem Jahre 1848; ein heftiger Angriff gegen das hannov. Ministerium Stüve wegen dessen zweideutiger Haltung der frankfurter Centralregierung gegenüber zog ihm einen Prozeß zu, der mit seiner Verurtheilung endete. Schwere nervöse Leiden legten G. dann eine Reihe von Jahren gänzliche Zurückhaltung auf. Erst 1859 trat er bei Gelegenheit eines Anwalttages in Hannover mit einer durch Bennigsen befürworteten Erklärung hervor, in welcher die Ergreifung der Initiative seitens Preußens zur Herstellung einer starken Centralgewalt in Deutschland und einer Volksvertretung neben derselben gefordert wurde. Diese Veröffentlichung war der unmittelbare Vorläufer des Nationalvereins, an dem G. ebenso wie an der Gründung des Deutschen Protestantenvereins (1863) einen lebhaften Anteil nahm. Im J. 1872 von seiner Vaterstadt in das preuß. Abgeordneten-Part gewählt, schloß er sich der nationalliberalen artei an. Eine hervorragende Thätigkeit entwickelte er im Abgeordnetenhause namentlich als Verteidiger der Maigesetzgebung gegenüber den Abänderungsanträgen der Kultusminister von Puttkamer und von Goßler. Seine Streitschriften „Canossan (Berl. 1882) und (Wo wird in dem Lehrbuche der Moraltheologie des Jesuiten Gury Diebstahl, Urkundenfälschung, Ehebruch und Meineid für erlaubt erklärte (Berl. 1882) hon ihm heftige Anfeindungen seitens der klerikalen Partei zu.