Gregor VII., Papst von 1073 bis 1085, darf wohl als der größte Papst bezeichnet werden. Schon ehe er selbst den päpstl. Stuhl bestieg, besonders seit 1058, hat er die Angelegenheiten des Papsttums geleitet und seinem Ziel, der Herrschaft der Kirche über den Staat, zugestrebt. G. hieß früher Hildebrand. Von seiner Jugend ist wenig bekannt. Er ward um 1020 geboren, war von niederer Herkunft, kam früh nach Rom, wurde hier Benediktinermönch, dann Vertrauter des Erzbischofs Laurentius von Amalfi und schließlich Kaplan des Papstes Gregor VI. Mit diesem ging er nach Deutschland und trat nach dessen Tode in das Kloster Clugny ein. Papst Leo IX. brachte ihn 1049 nach Rom zurück, machte ihn zum Subdiakonus und zum vertrauten Ratgeber in allen wichtigen Geschäften der Kurie. Als Leo IX. 1054 starb, wollten die Römer Hildebrand auf den päpstl. Stuhl erheben. Dieser weigerte sich, die Wahl anzunehmen, empfahl vielmehr, eine Gesandtschaft nach Deutschland zu schicken, um den Kaiser um Ernennung eines tüchtigen Papstes zu bitten. Heinrich III. bezeichnete den Bis chof Gebhard von Eichstätt, Victor II. Unter ihm war Hildebrands Einfluß gering, aber Victors Nachfolger Stephanus IX. (1057-58) erhob Hildebrand zum Archidiakonus und sandte ihn nach Deutschland, um die nachträgliche Bestätigung des Kaisers einzuholen. Che er T starb Stephanus, und die Großen von Tusculum erhoben den Bischof von Velletri als Benedikt X. zum Papst. Hildebrand bewirkte unter Zustimmung der Kaiserin Agnes die Wahl des Bischofs Gerhard von Florenz als Nikolaus II. (1059) welchen er veranlaßte, die Papstwahl dem Einfluß der ital. Großen dadurch zu entziehen, daß durch ein neues Gesetz neben dem Kaiser dem Kardinalskollegium die entscheidende Stimme übertragen ward, und die Macht des Adels dadurch zu brechen, daß er die Herzöge der Normannen mit Süditalien belehnte. Als Nikolaus II. 1061 starb, wählten die Kardinäle auf Hildebrands Antrieb den Bischof Anselm von Lucca als Alexander II. zum Papst, ohne die Kaiserin Agnes zu fragen. Diese wählte den Bischof Kandalus von Parma als Honorius II., wurde aber durch die Em die Aneif Unruhen in Deutschland gehindert, ihm die Anerkennung zu erkämpfen. Unter Alexander II. war Hildebrand ebenfalls die eigentliche Seele aller päpstl. Maßregeln. Erst nach dessen Tode (1073) bestieg er selbst als Gregor VII. den päpstl. Stuhl. Mit seltener Energie und Klugheit hat er fortan das Ziel seines Lebens verfolgt, nämlich die Herrschaft der geistlichen Gewalt über die weltliche, oder des Papsttums über alle Fürsten. Der Papst als das Oberhaupt der Kirche ist der sichtbare Stellvertreter Christi auf Erden. Die Kirche ist eine Universaltheokratie, welche alle Völker umfassen soll. Ihr kommen beide Schwerter zu, das geistliche und das weltliche. Jenes führt sie selbst, dieses überträgt sie auf die weltlichen Fürsten. Denn wie der Mond sein Licht von der Sonne bekommt, so erhalten Kaiser und Könige ihre Gewalt vom Papste, und erst durch dessen Vermittelung von Gott. Der Papst * daher nicht bloß die Grenzen der weltlichen Macht zu bestimmen, er darf auch Fürsten ein⸗ und absetzen, die Unterthanen von der Pflicht des Gehorsams entbinden u. dgl. Um diese Grundsätze ade meiorm hielt G. vor allem eine durchgreifende Reform der Kirche für notwendig, eine gründliche Reinigung derselben von allen weltlichen fEinflüssen. Er begann mit der strengen Durchsührung des Cölibats. Seit Leo IX. waren frühere tVerbote der Priesterehe mehrfach erneuert worden, 5aber ohne Erfolg. Im J. 1074 verbot nun G. den eLaien, die Leitung des Gottesdienstes und die Spen⸗ „dung der Sakramente durch verheiratete Priester zuzulassen. Volk und Mönche standen auf seiner Seite; „die Priester mußten sich fügen und ihre Frauen ent⸗ „lassen. Im 5. 1075 erließ G. ein Gesetz, das jedoch 1bis 1078 geheimgehalten wurde, betreffs der Investitur (s. . Herkommen war, daß der weltliche Fürst Bischöfe und Abte ziemlich willkürlich ernannte und mit Ring und Stab belehnte. G. verlangte, „daß die Bischöfe von Klerus und Volk gewählt und vom Erzbischof investitiert, die Abte von den Mönchen gewählt und vom Bischof investitiert würden, unbeschadet ihrer Lehnspflicht gegen den König. Gleichzeitig erließ G. strenge Verfügungen gegen „alle Formen der Simonie. In der Durchführung dieser Reformen verfuhr . sehr verschieden. Philipp J. von Frankreich fügte sich zum Schein, Wilhelm von England änderte gar nichts; beide ließ G. gewähren. In Deutschland dagegen schienen ihm die Verhältnisse unter der Regierung Heinrichs IV. günstiger zu liegen und einen völligen Sieg der Kirche zu ermöglichen. Schon Alexander II. hatte mehrere Räte Heinrichs IV. wegen Simonie mit dem Bann belegt. Der König entließ sie nicht und war deshalb selbst dem Bann verfallen. G. suchte deshalb die kaiserl. Bestätigung seiner Wahl nicht nach. Die Kaiserin Agnes vermochte Heinrich, 1074 zu Nürnberg vor dem päpstl. Legaten sich zu demütigen, worauf er vom Bann gelöst wurde. Aber 1075 verklagten die besiegten sacht. Fürsten deu iun IV. beim Papst, daß er ein lasterhaftes Leben f hre. G. schickte eine Gesandtschaft * Deutschland, um diese I1 zu untersuchen. Darüber erbittert, ließ Heinrich zu Worms 24. Jan. 1076 den Papst absetzen, worauf dieser den Bann gegen ihn schleuderte und die Unterthanen des Eides der Treue entband. Dies benutzten die mißgünstigen Fürsten, beschlossen auf dem Tage zu Tribur (Okt. 1076), einen andern König zu wählen, wenn Heinrich nach einem Jahre noch gebannt sei, und luden G. ein, 2. Febr. 1077 über den König in Augsburg Gericht zu halten. Dies zu verhindern und sich vom Bann zu lösen war jetzt Heinrichs größte Sorge. Heimlich zog er nach Italien, suchte G. zu Canossa auf, in der Burg der Markgräfin Mathilde, und wurde nach dreitägiger strenger Buße (25. bis 27. Jan. 1077) unter harten Bedingungen vom Bann befreit. Kaum aber hatte Heinrich den Gegenkönig Rudolf von Schwaben 1080 bei Merseburg besiegt, da ließ er auf der Synode zu Brixen 1080 den Papst, der ihn wiederum in den Bann gethan hatte, absetzen und den Erzbischof von Ravenna als Clemens III. zum Papst erwählen. Im J. 1081 zog Ieer n nach Italien, aber erst 3. Juni 1083 konnte er Rom einnehmen; 21. März 1084 brachte er seinen Papst Clemens in den Lateran. G. war in der Engelsburg eingeschlossen und weigerte sich hartnäckig, auf Verhandlungen einzugehen. Erwurde dann von den Normannen befreit, die ihn nach Salerno führten, wo er 25. Mai 1085 starb. Dieser Kampf 9.00 den Staat nahm G.s ganze Kraft in Anspruch. Glaubensstreitigkeiten brachte seine Zeit kaum. In dem Streit zwischen Berengar und Lanranc über das Abendmahl stand er persönlich auf erengars Seite, hinderte aber dessen Verurteilung nicht. Das Mönchs⸗ und Klosterwesen hat G. eifrig gefördert. Er schrieb für dasselbe die „Religio quadratap (quadriga, quadratura), eine Verfassung dur die vier Klassen der Mönche, der Laienbrüder, der Nonnen und der Laienschwestern, welche besonders in Deutschland Verbreitung fand. Eine kurze Zusammenstellung seiner Grundsätze enthalten die sog. Registri sive epistolarum libri XIr, deren zehntes Heft fehlt, und die XXVII Dictatuso, welche entweder von einem seiner Verehrer herrühren oder den Index capitulorum einer von ihm gehaltener Synode enthalten. Vgl. Voigt, «Hildebrand als Papst Gregor VII. und sein Zeitalter» (2. Aufl., 2 Bde., Weim. 1846); Floto, Kaiser Heinrich IV. und sein Zeitalter» (2 Bde., Stuttg. 1855 — 57); Gfrörer, (G. der Siebenter (7 Bde., Schaffh. 1859 —61, Registerband 1864); Villemain, (Uistoire de Grégoire VII (2 Bde., Par. 1872); Langeron, Grégoire VII et les origines de la doctrine ultramontainev (Par. 1874); Meltzer, Papst Gregor VII. und die Bischofswahlen » (2. Aufl., Dresd. 1876); Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeito (Bd. 3, 4. Aufl., Braunschw. 1877).