FeedGroicki (Bartholomäus)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Groicki (Bartholomäus), namhafter poln. Rechtsgelehrter des 16. Jahrh., dessen zahlreiche Werke fast durchgehends das magdeburger Recht, welches in Polen seit Ende des 14. Jahrh. die eigentliche Grundlage des gesamten Rechtszustandes bildet, zum Gegensande haben. Zuerst Erzieher der Söhne eines krakauer Senators, bekleidete G. im J. 1559 das Amt eines Untervogts beim obersten Gericht zu Krakau, im J. 1567 das eines königl. Zollkammerschreibers daselbst; doch kehrte er um 1573 in sein früheres Amt als königl. Untervogt zurück. G. starb um 1605 zu Krakau. Von seinen Schriften sind insbesondere hervordeburskimo (System der Gerichtsgebühren nach dem magdeburgischen Rechtev, 1560); Porzadek (Gerichtsordnung und Verfassung des magdeburgischen Rechts v, 1562), Artykuly prawa magdeburskiego, ktore zowg Speculum Saxonumo (Die Artikel des sächs. Weichbildrechts v, 1565), Pytuly prava magdeburskiegop (Artikel des magdeburgischen Rechtsv, 1573). Auch übersetzte er die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. (1560) und beschrieb die Rechtsverhältnisse der Grundherren und Zinsbauern in dem Werke Prawa mieday Gospodarzem à Komornikiem, krotko spisaneo.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 434Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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