Schwarzburg, das souveräne Fürstenhaus, gehört unter die ältesten und edelsten deutschen Geschlechter. Erst gegen die Mitte des 12. Jahrh. jedoch erhält seine Abstammung Zusammenhang und Zuverlässigkeit und es beginnen die Nachrichten aus jener Zeit mit Sizzo, Grafen von S. und von Käfernburg (gest. 1160). Der älteste Sohn desselben, Heinrich, folgte dem Vater als Graf von S., der jüngere, Günther, als Graf von Käfernburg. Als aber Heinrich auf dem Reichstage zu Erfurt 1184 durch den Einsturz einer Decke den Tod fand, erbte Günther, da jener kinderlos war, auch S. Von des letztern beiden Söhnen wurde Günther der Stammyater des 1385 erloschenen Hauses der Grafen von Käfernburg, während Heinrich die Stammlinie des gräfl. Hauses S. fortsetzte. Heinrichs XII. jüngerer Sohn, Günther (s. d.), wurde 1349 zum deutschen König erwählt, starb jedoch noch in demselben Jahre. Sein Bruder Heinrich, gest. 1337, pflanzte den Stamm des Hauses fort. Ein Nachkomme desselben in der siebenten Generation, Graf Günther XL. von S. und Arnstadt, gest. 1552, der wegen seines Reichtums den Beinamen Der Reichev oder „Mit dem fetten Maule verhielt, ist der nächste gemeinschaftliche Stammvater der beiden noch blühenden Linien des Hauses. Seine vier Söhne, Günther XLI., Johann Günther, Albert VII. und Wilhelm, errichteten 1571 einen Teilungsrezeß. Nach dem Tode Graf Günthers XLI. kam 1584 zwischen dessen Brüdern ein anderweiter Teilungsrezeß zu Stande, und nachdem auch Graf Wilhelm 1598 verstorben war, wurde über dessen Verlassenheit 1599 der Ilmsche Hauptrezeß abgeschlossen. So wurde Johann Günther Stifter der Linie zu Schwarzburg-Sondershausen (s. d.), welche anfangs die Linie zu Arnstadt hieß, und Albert VII. der Ahnherr der Linie zu Schwarzburg-Rudolstadt (J. d.). Zu Anfang des 14. Jahrh. bestanden die Stammlande des Hauses aus den Reichslehen S., Blankenburg und Königssee. Die meisten Erwerbungen, teils durch Erbvertrag, teils durch Kauf, machte es seit der Zeit des Königs Günther. Es war von Kaiser Karl IV. mit Rudolstadt als böhm. Lehn, von Kurmainz mit Sondershausen, von Kursachsen mit Frankenhausen, von Sachsen-Weimar mit Arnstadt und Käfernburg (seit 1446), von Sachsen⸗-Gotha mit Ilm und Paulinzelle belehnt; andere Lehen hatte es von Fulda und Hessen-Kassel. Das ganze Besitztum zerfiel in die Obere und in die Untere Herrschaft S. Nur auf ersterer ruhte die Reichsstandschaft der Grafen von S., weshalb bei Teilungen jede Linie in beiden Herrschaften Besitzungen erhalten mußte. Vgl. Hellbach, «Archiv von und für S. (Hildburgh. 1787); derselbe, 4(Grundriß der Genealogie des Hauses S. » (Rudolst. 1820); Junghans, „Geschichte der schwarzb. Regenten » (Lpz. 1824); Apfelstedt, 4 Geschichte des schwarzb. Hauses » (Sondersh. 1856); Leo, «Territorien des Deutschen Reichso (Bd. 2, Halle 1867).