Hammer n,Mn schweiz. Staatsmann, 1822 in Olten geboren, studierte, nachdem er das Gymnasium von Solothurn absolviert, an der Akademie von Genf und den Universitäten Freiburg i. Br., Berlin und Zürich Jurisprudenz, ließ sich dann in Solothurn als Rechtsanwalt nieder und wurde 1850 zum Staatsanwalt, 1853 zum Amtsgerichtspräsidenten, 1856 zum Mitgliede des Verfassungs- und Kantonsrats gewählt. Neben diesen öffentlichen Beamtungen widmete sich H. mit CEifer dem Militärwesen, nahm 1847 als Artillerieofftzier am Sonderbundskriege teil und avancierte 1862 zum Sbersten und Oberinstruktor der Artillerie. Im J. 1868 wurde er vom Bundesrate als Gesandter der schweiz. Eidgenossenschaft nach Berlin abgeordnet und versah dieses Amt zuerst beim Norddeutschen Bunde, dann beim Deutschen Reiche bis 1875, wo ihn die Berufung in den Bundesrat wieder in die Schweiz zurückführte. In dieser obersten Beörde der Schweiz leitete H. meist das Finanz⸗ und ollwesen, 1879 jedoch als Bundespräsident das polit. Departement. Ferner war H. Delegierter der Schweiz bei der brusseler Konferenz über internationales Kriegsrecht und an der petersburger Telegraphenkonferenz.