Handel nach der Westküste von Afrika privilegiert, etwa 1752 unter, nachdem der Handel nach jenem Gebiete schon 1710 wieder freigegeben worden war. Die Südseegesellschaft, 1711 privilegiert, führte den großen Gründerschwindel von 1720 herbei und schleppte nach dem Krach noch einige Jahrzehnte ein unfruchtbares Dasein hin. Die 1670 gegründete und privilegierte Hudsonsbaigesellschaft gab 1858 ihre Verwaltung an den Staat ab. Frankreich machte ebenfalls zahlreiche, aber wenig erfolgreiche Versuche mit privilegierten H. Zwei Westindische Gesellschaften, 1629 und 1651 gegründet, gingen bald wieder ein. Eine dritte, die 1664 gegründet wurde und das Eigentumsrecht von Canada, den franz. Antillen u. s. w. erhielt, hatte ebenfalls keinen Erfolg und wurde 1674 aufgelöst, indem der Staat die Aktien übernahm. Längern Bestand hatte die aus dem J. 1664 stammende Ostindische Kompagnie (s. d.). Sie wurde 1719 mit der von Law (s. d.) insLeben gerufenen Compagnied'Occidentigewöhnlich Mississippigesellschaft genannt) verschmolzen, die auch die Senegal⸗, die Chinesische und die Santo-Domingogesellschaft in sich aufnahm und dann den Namen Compagnie des Indes annahm. Die Agiotage in den Aktien dieser Gesellschaft spielte in dem Lawschen Schwindelsystem die Hauptrolle. Nach dem Krach von 1720 vegetierte sie noch bis zum J. 1772 weiter. Außer den bereits genannten Gesellschaften bestand in Frankreich unter Ludwig XIV. auch eine Levantinische, eine Nordische und eine Guineg-Gesellschaft. In Ssterreich wurde 1719 eine Orientalische Kompagnie errichtet, die u. a. das Recht erhielt, sich Geld durch eine Lotterie zu verschaffen. Sie geriet aber schon seit 1728 allmählich in Verfall. Auch in Preußen wurden unter Friedrich d. Gr. mehrere mit Handelsmonopolen ausgestattete Gesellschaften errichtet, von denen aber keine zu einer besondern Blüte gelangt ist. Hierher gehören die Asiatische Kompagnie in Emden (1745—65), die 1763 gegründete Levantinische H., die Heringsfischereikompagnie in Emden (1765 — 98); ferner eine Getreidehandlungskompagnie auf der Elbe u. a. Erhalten hat sich nur, wenn auch in ganz veränderter Gestalt, nämlich als staatliches Bankinstitut, die 1772 gegründete sog. Seehandlungsgesellschaft. In der Gegenwart haben natürlich privilegierte H. alle Existenzberechtigung verloren, da der private Unternehmungsgeist mit den heutigen Verkehrsmitteln auf der ganzen Erde jeder Aufgabe gewachsen ist.