Handelskonsul nannte man früher die aus der Kaufmannschaft frei gewählten und von der Reierung bestätigten Mitglieder der Handelsgerichte. Feht wird bisweilen auch der Wahlkonsul (Consul electus, s. unter Konsul) als H. bezeichnet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 783Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei