FeedHandelsregister sind öffentliche
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Handelsregister sind öffentliche, von einer richterlichen Behörde enlehr ücher, in welche gewisse, für den Handelsverkehr wichtige Thatsachen eingetragen werden, insbesondere die Firma des Kaufmanns, die Prokura, die Namen der Gesellschafter bei einer offenen Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft, die Vertreter der Gesellschaft, die Höhe der Kommanditanteile u. s. w. Die Eintragung erfolgt niemals von Amts wegen, sondern nur auf Antrag von Interessenten, die aber in der Regel durch Ordnungsstrafen zur Anmeldung andie Wir werden können. Sie hat regelmäßig nicht ie Wirkung, ein Recht oder Rechtsverhältnis zur Entstehung zu bringen, sondern überhebt nur denjenigen, welcher 10 auf die Eintragung oder Nichteintragung einer Thatsache beruft, des häufig schwierigen Beweises von der Existenz oder Nichtexistenz dieser Thatsache. Eine Ausnahme bildet die Eintragung der Aktiengesellschaft und Kommanditgesellscalt auf Aktien, ohne welche eine derartige Gesellschaft berhaupt nicht zur Entstehung kommen kann; auch das Recht auf ausschließliche Führung einer Firma wird erst durch die Eintragung erworben. Einen integrierenden Teil der H. bilden auch die Genossenschaftsregister (s. Genossenschaften) und die Register der Warenzeichen (s. d.). Die allemeinen Bestimmungen Über die H. enthält das eutsche Handelsgesetzbuch, Art. 1214.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 789Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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