FeedHandelssperre
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Handelssperre im eigentlichen Sinne ist die gänzliche Abschließung eines Landes vom Verkehr mit einem oder mehrern andern, wie sie unter civilisierten Nationen nur noch in Kriegsfällen vorkommt, von China und Japan aber bis vor wenigen Jahrzehnten noch in weitem Umfange aufrecht erhalten wurde. Das merkwürdigste Beispiel einer als Kriegsmaßregel dienenden H. ist die von Napoleon I. gegen England versuchte Kontinentalsperre. Das ältere Kolonialsystem der Spanier, Engländer, Franzosen und Holländer beruhte ebenfalls auf einer Absperrung der Kolonien von allem direkten Verkehr mit andern Ländern, als dem Mutterlande. Im weitern Sinne wird auch das Prohibitivsystem als H. bezeichnet, welches wenigstens den Eingang gewisser Waren, namentlich der wichtigern Fabrikate, teils geradezu verbot, teils durch enorme Zölle so gut wie unmöglich machte, und z. B. in Frankreich bis zum J. 1860 bestanden hat. (S. Einfuhrverbote.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 790Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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