FeedHandfeste
Recht & StaatBrockhaus 1882

Handfeste heißt im allgemeinen eine zur Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde, welche bestimmt ist, dem Berechtigten eingehändigt zu werden; ferner auch geradezu das in ihr enthaltene Recht selbst; speziell ein Dokument über einen Rentekauf. Nach bremischem Recht bedeutet H. Pfandrecht an Immobilien, Hypothek. Auf ein Grundstück werden vom Schuldner dem Gläubiger so und so viel H. gewilligt, jede von dem und dem Betrage. Diese Beträge der einzelnen H. müssen durch 150 Mark teilbar sein.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 792Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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