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Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Handlung im juristischen Sinne heißt die Bestimmung des Willens, insofern sie entweder auf das Hervorbringen eines Erfolgs (Thätigkeit, positives Handeln, kactum commissionis) oder auf ein Unterlassen (Unthätigkeit, negatives Handeln, kactum omissionis) gerichtet ist. Von der Freiheit oder Unfreiheit des Willens, sowie von der Absichtlichkeit oder Vorsatzlosigkeit der H. hängt die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit, der Grade der Zurechnung und daher der Strafbarkeit, überhaupt des rechtlichen Erfolgs einer H. ab. Die wichtigsten juristischen H. sind die Rechtsgeschäfte und die Delikte (Verbrechen, Vergehen und übertretungen). In der Poesie und in der Kunst kommen H. entweder in erzählender oder dramatischer Form zur Darstellung, wie im Epos, Roman und Drama. Um den Stoff eines Kunstwerks abgeben zu können, muß die H. Einheit haben, d. h. alle ihre Veränderungen müssen aus einem gewissen Anfangspunkte bis zu einem gewissen Ziele in steter und deutlicher Folge entwickelt sein; sie muß wahr sein, d. h. mit den Gesetzen des Denkens und der Natur der dargestellten Wesen übereinstimmen, und endlich ein geistiges, sittliches und ästhetisches Gefahi n haben, d. h. dem Verstande, dem sittlichen efühl und dem Kunstsinne genügen. Außer der Haupthandlung sind noch Neben- und Zwischenhandlungen zulässig, sog. Episoden, die aber als organische Teile des Ganzen mitbewegend und fortbildend in die Dichtung eingreifen müssen, weil sie Kunr nur störend und verwirrend wirken und die ufmerksamkeit auf Untergeordnetes ableiten würden. (S. Drama und Epos.) In den bildenden Künsten erstarrt die H. als Begriff einer fortschreitenden nen Mome zu der Ruhe eines äußerlich festgehaltenen Moments einer H., der aber deshalb den charakteristischen Moment der H., woraus dieselbe in ihrer Gesamtheit erkannt werden kann, zur Darstellung bringen soll.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 808Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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