Hauptton, s. Grundton. Haupt⸗ und Staatsaktionen ist seit der ersten Hälfte des 18. Jahrh. der Name einer Gattung von Theaterstücken, welche eine im ganzen ernste, aber mit possenhaften Auftritten durchflochtene oder von eigenen burlesken Zwischenspielen unterbrochene Handlung darstellten und damals die Bühne beherrschten. In den Ankündigungen der Stücke tritt dieser Name 1738 zuerst auf, doch war diese Art von Stücken schon seit der zweiten Hälfte des 17. Run beliebt. Dieselben bilden eine Entwickelungsstufe des deutschen volkstümlichen Dramas, wenn sich in ihnen auch hier und da das Bestreben nach gelehrter Vornehmheit zeigt, stellenweise der Alexandriner zur Anwendung kommt, die Feen Riesen, Geister u. s. w. in Versen sprechen oder auch singen und überhaupt willkürlich verteilte Chöre, Arien u. s. w. eine Rolle spielen. Obschon sie zum Teil auf fremden, namentlich span. Originalen bezuhen, so behandeln sie dieselben doch in ganz selbtändiger, volkstümlicher Weise. Die Stücke wurden in der Regel nur teilweise aufgeschrieben und zieles, insbesondere die komischen Partien mit Hanswurst u. s. w., dem Improvisationstalent der Schauspieler Überlassen. Zudem wachten die Direktoren der Schauspielgesellschaften an BDedeh über das Eigentumsrecht an den in ihrem Besitz befindlichen Stücken. Es konnte daher kein Stück dieser Art in einem gleichzeitigen Drucke auf die Nachwelt kommen. Eine handschriftliche Sammlung von H. befindet sich auf der Hofbibliothek zu Wien. (Vgl. Weiß, «Die wiener Haupt⸗ und Staatsaktionenv, Wien 1854.) Ein anderes Stück dieser Art, das wohl zu den am spätesten in Norddeutschland verfaßten gehört, Karl XII. vor riedrichshallo, gab Lindner (Dess. 1845) heraus. Vgl. Devrient, 4Geschichte der deutschen Schauspielkunsto (Bd. 1, Lpz. 1848); Prutz, Vorlesungen über die Geschichte des deutschen Theaterso (Berl. 1847).