FeedHealth acts (engl.)
HeilkundeBrockhaus 1882

Health acts (engl.), Gesundheitspflegegesetze, haben in neuerer Zeit für die Städte Englands eine Bedeutung gewonnen, welche alle übrigen Seiten der Reform des Gemeindelebens weit überflügelt. Die Anhäufung der Bevölkerung in den großen Städten und Fabrikdistrikten und die daraus hervorgehende häusliche Lage eines massenhaften Proletariats nahm nach der Reformbill von 1832 eine höchst beunruhigende Gestalt an. Im Mai 1843 wurde deshalb eine königl. Untersuchungskommission ernannt, deren umfangreiche Arbeiten fünf leitende Gesichtspunkte für die Gesundheitspflege der engbewohnten Ortschaften und eine Reihe positiver Vorschläge zur Abhilfe aufstellte. Auf dieser Grundlage erging nun die erste General health act 1848 für solche größere Gemeindeverbände, welche dieselbe annehmen wollten. Als Fortsetzung und Ergänzung trat hinzu die Local government act 1858, welche auch die Möglichkeit gibt, eine Zusammenlegung von Gemeinden und eine Umgestaltung der Gemeindeverfassung für diese Zwecke zu erzwingen. Zur Oberleitung wurde ein Staatsgesundheitsamt, General board of health, eingesetzt. Mit großer Energie bemächtigten sich die auf Grund jener Akte geschaffenen neuen Behörden der Nivellierung und Trockenlegung der Straßen, der Regelung der Helenteung der Regulierung der Straßen, der Beseitigung alter Be-Reitsaefrbrlie sie erzwangen die Beseitigung gesundheitsgefährlicher Unreinigkeiten und der Aufhäufung ges ewlane chädlicher Stoffe, beschränkten und beseitigten lästige und gesundheitsgefährliche Gewerbebetriebe, sorgten für die Wasserbeschaffung der Ortschaft u. s. w. Alles das zeitweise nach Anordnung von Medizinalbeamten, welche an manchen Orten allzu rücksichtslos vorgingen und die Vermögensinteressen so schwer verletzten, daß das Staatsgesundheitsamt 1858 einer heftigen Opposition im Parlament weichen mußte. Da aber das praktische Bedürfnis dasselbe blieb, so ist die Behörde mit erweiterten Befugnissen seit 1871 unter dem Namen des Local government board neu gestaltet worden, und nach den gemachten vielseitigen Erfahrungen ist eine neue Sanitäts⸗ und Baupolizeiordnung konsolidiert worden in der Public health act 1875. In dem neuen Gesetz ist ein zwiefaches Sanitätspolizeisystem durchgeführt: ein strengeres System für große und dichtbewohnte Ortschaften unter der Bezeichnung Urban sanitary districts, in welchen die Sanitätsbehörden, Urban sanitary authorities, sehr weitgehende Befugnisse üben; daneben ein zweites System einer Sanitäts⸗ und Baupolizei für die Rural sanitary districts, in welchen die schon bestehenden Behörden für die Armenverwaltung, die Gesundheits-⸗ und Baupolizei in einem viel bescheidenern Umfange zu verwalten gaben. Die Bedürfnisse dieses neuen Zweigs des Gemeindelebens sind so rapide gewachsen, daß in den 966 Urban sanitary districts die jährliche Steuermasse (die Urban sanitary rate) 8 Mill. Pfd. St. überschritten hat, während das ganze übrige Land noch mit einer Rural sanitary rate von etwa 200000 Pfd. St. auskommt. In den städtischen Bezirken bildet dies zur Zeit die schwerste Belastung der Kommunen. Ergänzend treten dazu streng gehandhabte Gesetze über die Pockenimpfung, sowie Polizeigesetze zur Verhütung epidemischer Krankheiten, ein Tierseuchengesetz und besondere Gesetze über die Begräbnisplätze.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 935Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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