Leo I. oder der Große, röm. Bischof 440— 461, nach einigen in Rom, nach andern in Toscana geboren, wurde 44½0 Nachfolger Sixtus' III. Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XI. auf dem Stuhle Petri. Er war der erste röm. Bischof, der den Anspruch auf das Papsttum, d. h. auf den Primat Roms über alle andern Bischöfe durch die Nachfolge der Apostel dogmatisch begründete und in vielen Streitigkeiten praktisch zur Geltung brachte. Auf dem Konzil zu Chalcedon 451 präsidierten seine Legaten, und sein Brief an Flavian, Bischof von Konstantinopelo wurde als Grundlage des kirchlichen Bekenntnisses angenommen. Unter seinem Einfluß erließ Kaiser Valentinian III. ein freilich nur im Abendlande gültiges Gesetz, welches den apostolischen Stuhl zur höchsten gesetzgebenden und richterlichen Gewalt der ganzen Kirche machte (445). Es gelang ihm, in stürmischer Zeit die afrik. Kirche der geistlichen Oberhoheit Roms zu unterwerfen und die illyrische im Gehorsam zu erhalten. Als 451 Attila Rom bedrohte, wählte Valentinian III. ihn zu seinem Gesandten, um mit Attila über den Frieden zu unterhandeln, den er auch zu Stande brachte. Als jedoch 455 der Vandale Geiserich Rom überfiel und es plündern ließ, vermochte er von diesem weiter nichts zu erlangen, als daß kein Mord begangen, die Stadt nicht angezündet wurde und die drei vornehmsten Kirchen ungeplündert blieben. Er starb 461; Papst Benedikt XIV. setzte ihn unter die Kirchenlehrer (doctores ecclesiae), und die Kirche verehrt ihn als Heiligen. Sein Gedächtnistag ist der 11, April. Seine Werke (3 Bde., Vened. 1755—57) bestehen in 96 Predigten, 41 Briefen und einigen Abhandlungen. Vgl. Arendt, L. der Große und seine Zeity (Mainz 1835); Perthel, Papst L.s I. Leben und Lehrenv (Jena 1843).