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ErdkundeBrockhaus 1882

Lichwin, Kreisstadt im russ. Gouvernement Kaluga, links an der Oka, mit (1882) 2224 E., hat Viehhandel und Talgsiedereien. „Licinio (Giovanni Antonio Regillo), Maler, ieinius ist der Name eines röm. plebejischen Geschlechts, das schon in den ersten Felen der Republik sich hervorthat. Ein Gajus L. wird als einer der ersten Volkstribunen 493 v. Chr. genannt, ein Gajus L. Calvus war der erste Plebejer, der 368 Magister Equitum wurde. Am meisten aber leuchtet in jener Zeit wegen des Anteils, den er an der Gleichstellung des plebejischen Standes mit dem patricischen hatte, Gajus L. (Calvus) Stolo hervor. Mit Gajus Sextius im Volkstribunat verbunden, das sie angeblich zehn Hente hintereinander (376—-367) immer wieder erielten, setzte er endlich mit diesem die wichtigen Gesetze durch, die nach ihnen die (Sextisch-) Licinischen Gesetze genannt wurden. Von diesen Gesetzen gebot das eine künftighin nur Konsuln als oberste ordentliche Magistrate zu wählen und sicherte die eine Stelle im Konsulat den Plebejern zu, das zweite beschränkte den Besitz an Staatsland auf 500 jugera, sowie die Stückzahl des auf Staatsweiden zu haltenden Viehes, das dritte milderte die Schuldenlast der Plebs durch Abschreibung der ge-Lermit Zinsen vom Kapital und Festsetzung von erminen für Abzahlung des übrigen, das vierte, nach Livius zuletzt eingebrachte und zuerst durchgegangene ordnete die Wahl von Decemviri sacrorum, unter denen Plebejer sein sollten, an. L. bekleidete das Konsulat selbst zweimal in den J. 364 und 361; 357 wurde er wegen übertretung seines eigenen Ackergesetzes angeklagt und verurteilt. In späterer Zeit sind namentlich die Familien der Crassus (s. d.) und Lucullus (s. d.) aus dem Licinischen Geschlecht, dessen Namen auch der den Lucullern befreundete Dichter Archias erhielt, berühmt geworden. Andern Familien desselben gehörten an: Gajus L. Macer, der als Volkstribun 73 v. Chr. sich als heftigen Feind der Optimaten zeigte, nach der Verwaltung einer prätorianischen Provinz 66 wegen Erpressungen wurde und nach seiner Verurteilung, die Cicero als Prätor aussprach, sich selbst den Tod gab. L. schrieb Annalen (s. d.), für die er mehr als andere urkundliches Material, freilich unkritisch, benutzte, wenn er sich nicht gar durch seine demokratischen Sympathien und die Vorliebe für sein eigenes Geschlecht zu Naceral verleiten ließ. Sein Sohn Gajus L. Macer Calvus, geb.82, Ankläger des Publius Vatinius, den Cicero verteidigte, ein Freund des Catullus, starb früh, ausgezeichnet als Redner und Dichter. Lucius L. Murena, 65 Prätor, wurde 63 angeklagt, weil er sich bei der Bewerbung um das Konsulat durch gesetzwidrige Mittel die Stimme verschafft 10„ aber namentlich auf Ciceros Verteidigungsrede hin freigesprochen, und bekleidete das Konsulat 62 mit Decimus Junius Silanus.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 60Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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