Lichtschlag nennt man in der Forstwirtschaft die zum Zwecke der Vorverjüngung im Plänterschlag-oder Femelschlagbetrieb dem Dunkelschlag (s. d.) Man en folgende Häubeu des alten Bestandes. Man entfernt die Hälfte bis zwei Drittel der im Dunkelschlag noch vorhandenen Stämme, um dem vorhandenen jungen Nachwuchs Licht und Luft, Regen und Thau reichlicher zuzuführen. Das Lichtbedürfnis der Holzarten ist ein verschiedenes. Bei Tanne und Buche kann die Lichtung ganz allmählich erfolgen, bei Fichte muß schon schneller gelichtet werden, am schnellsten bei der Kiefer. Dem L. folgt der Abtriebs⸗-oder Räumungsschlag. Bei sehr lichtbedürftigen Holzarten wird dieser mitunter sofort dem Dunkel- oder Samenschlag angereiht und wird dann überhaupt kein L. geführt.