Linde (Justin Timotheus Balthasar von), deutscher Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 7. Aug. 1797 zu Brilon in Westfalen, studierte in Münster, Göttingen und Bonn, habilitierte sich 1820 in Bonn, wurde 1823 außerord. Professor der Rechte in Gießen, 1824 ord. Professor; 1829 als Ministerialrat nach Darmstadt berufen, wurde er 1836 zum Wirkl. Geh. Staatsrat ernannt, 1839 in den Adelsstand erhoben. Als entschiedener Vertreter des vormärzlichen Systems wurde L. 1848 außer Thätigkeit gesetzt, dann durch einen westfäl. Bezirk in die Deutsche Nationalversammlung und in das Erfurter Parlament gewählt. Als bevollmächtigter Minister von Liechtenstein, Reuß älterer Linie und Hessen-Homburg trat er 1850 in den Bundestag ein. Nach Aufhebung des letztern lebte er auf Schloß Dreiß im Regierungsbezirk Trier und starb zu Bonn 9. Juni 1870. Seine namhaftesten jurist. Schriften sind: Abhandlungen aus dem deutschen gemeinen Civilprozeßo (2 Bde., Bonn 1823—29), das «Lehrbuch des deutschen gemeinen Civilprozesseso (7. Aufl., Bonn 1850) und das «Handbuch des deutschen gemeinen bürgerlichen Prozesseso, von dem aber nur der 4. und 5. Band: «über die Lehre von den Rechtsmittelno (Gieß. 1831—40) erschienen sind.