Thibaut (Ant. Friedr. Justus), ausgezeichneter Rechtslehrer, geb. 4. Jan. 1774 zu Hameln, studierte su Göttingen, Königsberg und Kiel, habilitierte sich 1796 in Kiel und wurde 1799 Professor der Rechte. Er folgte 1802 einem Rufe nach Jena. Im J. 805 aber ward er an die Universität zu Heidelberg berufen, wo er bis zu seinem 28. März 1840 erfolgten Tode als Lehrer mit großem Erfolg wirkte. Sein Hauptwerk ist das »System des Pandektenrechtso (2 Bde., Jena 1803; 8. Aufl. 1834; 9. Aufl. von Buchholtz, 1846). Außerdem sind zu erwähnen: „Jurist. Encyklopädie und Methodologies (Altona 1797)/, Versuche über einzelne Teile der Theorie des Rechts» (2 Bde., Jena 1798; 2. Aufl. 1817), (Theorie der logischen Auslegung des röm. Rechtsv Altona 1799; 2. Aufl. 1806), «lber Besitz und erjährung (Jena 1802), „Beiträge zur Kritik der uerbachschen Revision der Grundbegrisse des trafrechts» (Hamb. 1802), »Civilistische Abhandlungeno (Heidelb. 1814), Küber die sog. historische und nichthistor. Rechtsschuler (Heidelb. 1838). Als der Umsturz der Napoleonischen Herrschaft manche Wünsche erweckte, war T. unter denen, welche Einheit des Rechts in Deutschland für eine der ersten Bedingungen eines wohlgeordneten Staatenbundes erkannten. Zu diesem Zweck schrieb er Lüber die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschlande (Heidelb. 1814; neue Ausg. 1840), wogegen sich Savigny (s. d.) in der Schrift Vom Berufe unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschafts (Berl. 1815; zuletzt 1878) erhob. Mit Löhr und Mittermaier gab T. das Archiv für civilistische Praxis⸗ (Heidelb. 1818 fg.) heraus. Als ein großer Freund und Kenner der Musik huldigte er Palestrina in der Schrift «lüber Reinheit der Tonkunst⸗ (Heidelb. 1825; 5. Aufl. 1874). T.8 Juristischen Nachlaße hat Guyet (2 Bde., Berl. 1841—42) herausgegeben. Vgl. Baumstark, Anton Friedrich Justus T.» (Lpz. 1841). Sein Bruder, Bernhard Friedrich T., geb. 22. Dez. 1775, gest. 4. Nov. 1832 als Professor der Mathematik an der Universität zu Göttingen, machte sich namentlich durch seinen „Grundriß der reinen Mathematik« (Gött. 1801; 4. Aufl. 1823) und den »Grundriß der allgemeinen Arithmetikv (Bd. 1, Gött. 1809; 2. Aufl. 1830) bekannt.