FeedLohngesetz
Recht & StaatBrockhaus 1882

Lohngesetz lehernes) nennen die Sozialisten nach Lassalle den von Ricardo aufgestellten Satz, daß der Arbeitslohn normalerweise nur so viel betrage, als zum notdürftigen Lebensunterhalt des Arbeiters und seiner Familie nach den landesüblichen Anschauungen erforderlich sei. Es ist dies eine Preis der einerseits aus der Thatsache, daß der reis der Arbeit sich unter den heutigen Verhältnissen lediglich nach Angebot und Nachfrage bestimmt, und andererseits aus der starken Vermehrungstendenzder Bevölkerung, besonders des Proletariats. Ist also auch zeitweise der Lohn infolge des übergewichts der Arbeitsnachfrage über jene Normalhöhe gestiegen, so wird die Vermehrung der Arbeiterbevölkerung gerade wegen ihrer günstigern Lage (besonders auch durch die Verminderung der Kindersterblichkeit) desto rascher von statten gehen und das vermehrte Arbeitsangebot daher bald den Lohn wieder herabdrücken. Indes wird der geherner Charakter dieses sog. Gesetzes doch schon durch die von den Sozialisten meistens übergangene Bezugnahme auf die «landesüblichen Anschauungen» wesentlich abgeschwächt. Das Urteil über die erträgliche Minimalhöhe der Lebenshaltung (standard 0f life) der Arbeiter ist von dem allgemeinen Kulturstande abhängig, das Existenzminimum steigt daher mit dem wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, wie es denn ja auch gegenwärtig für einen europ. Arbeiter beträchtlich höher steht, als für einen ind. Kuli. Ferner lehrt die Statistik, daß in der Kulturwelt der Lohn sich in zahlreichen Abstufungen zwischen ziemlich weiten Grenzen bewegt und daß die unterste Stufe, die also dem Existenzminimum entsprechen würde, verhältnismäßig sehr schwach besetzt ist, während die Mehrzahl der Arbeiter in den mittlern Lohnklassen steht. Auch besitzen die Arbeiter jetzt in der Koalitions⸗ und Associationsfreiheit ein wirksames Mittel, gegen das einseitige überhaltige des Kapitals anzukämpfen und einen nachaltigen reellen Einfluß auf die Lohnhöhe auszuüben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 151Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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