Lohnsteuer ist die direkte Besteuerung des Einkommens der Arbeiterklasse. Sie tritt nicht isoliert, fondern nur als untere Stufe allgemeinerer Steuerformen (Einkommensteuer, Klassensteuer, Erwerbsteuer) auf. Wenn der Lohn der Arbeiterklasse wirklich nur das zum Lebensunterhalt unumgänglich Nötige darstellte, so würde eine wirkliche Besteuerung desselben nicht möglich sein und die formell von den Arbeitern erhobene Steuer würde mittels einer unvermeidlichen Lohnerhöhung auf die Kapitalisten abgewälzt werden. In Wirklichkeit aber ist der Lohn der meisten Arbeiter so hoch, daß ihnen durch die Steuer noch etwas abgezogen werden kann. Jedoch wird diese Belastung als unverhältnismäßig drückend empfunden und daher macht sich in der modernen Steuerpolitik immer mehr der Grundsatz geltend, daß die kleinen Einkommen, etwa bis zur Höhe des Jahresverdienstes eines leidlich gestellten Arheiters, von der direkten Besteuerung gänzlich frei zu lassen feien. In Preußen geht diese Befreiung nach dem Gesetz vom 26. — 1883 bis zu dem Einkommen von 900 Mark. (S. Existenzminimum, Klassensteuer.)