Löhnung oder Sold bezeichnet die Geldverpflegung der nicht dem Offizierrange angehörigen Soldaten. Sie ist für die einzelnen Chargen der Gemeinen und Unteroffiziere etatsmäßig festgestellt und wird im deutschen Heere zehntägig pränumerando ausgezahlt. Neben der L. erhalten die Betreffenden Brot in natura und einen Verpflegungszuschuß in nach den Marktpreisen wechselndem Betrage.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 152Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei