Magna Charta (the Great Charter) heißt in England das 1215 dem Könige Johann ohne Land (s. d.) von Adel und Geistlichkeit abgenötigte, für die Begründung und Entwickelung des engl. Staatsrechts wichtigste Landesgrundgesetz. Schon Heinrich J., der 1100 die Thronrechte seines Bruders usurpierte, hatte seine Krone durch die Erteilung einer Charta libertatum zu befestigen gesucht. Diese Urkunde bestätigte die angelsächsischen, angeblich von Eduard dem Bekenner erlassenen Gesetze mit den von Wilhelm dem Eroberer gemachten Veränderungen, versprach die Achtung vor den Freiheiten und Gütern der Kirche, ordnete die Feudalverhältnisse und gewährte der Stadt London einige Privilegien. Auch die Könige Stephan und Heinrich II., deren Thronrecht zweifelhaft war, hatten 1135 und 1154 die Zugeständnisse ihres Vorgängers bestätigt. Dagegen veranlaßte die schmachvolle Regierung Johanns den Adel und die Geistlichkeit, demselben die Bestätigung der Nationalfreiheiten mit gewaffneter Hand abzudringen. Nach dreitägiger Unterhandlung auf der großen Wiese Runnymede bei Windsor mußte er 19. Juni 1215 den neuen Freiheitsbrief, die Magna Charta, unterschreiben. Die Urkunde bekräftigte in 60 Artikeln die Gesetze Eduards, die Veränderungen Wilhelms J., die Charta libertatum mit bedeutungsvollen Erweiterungen und Reformen. Die Geistlichkeit erhielt in einer besondern Charte unter anderm gänzliche Befreiung von weltlicher Gerichtsbarkeit. Die Lehnsverhältnisse wurden gemildert. Die Lehnsmannen sollten bei dem Besitzwechsel nur ein mäßiges, festgesetztes Lehngeld an den König bezahlen, konnten nun ihre Erbtöchter und überhaupt ihre Kinder ohne Zwang vermählen und hatten der Krone nur in drei bestimmten Fällen sog. Notsteuern zu entrichten. Auch verpflichtete sich der König, die Geldabfindungen für Lehndienste (scutagia) und außerordentliche Steuern nur dann zu erheben, wenn ihm dieselben von Adel und Geistlichkeit auf den Reichsversammlungen wären bewilligt worden. (Diese letzte Klausel wurde indessen in den spätern Bestätigungen der Magna Charta weggelassen, da sie wegen der großen Zahl kleiner Kronvasallen in dieser Weise unausführbar erschien.) Die Städte erhielten unentgeltliche Bestätigung ihrer Privilegien, Befreiung von ungesetzlichen Lasten und Handelsfreiheit. Außer diesen besondern Freiheiten gewährte die Magna Charta auch allgemeine Grundrechte. Kein Freier sollte ohne Urteil bestraft und verfolgt werden; auch verzichtete der König auf die Gelder, die seinem obersten Gerichtshofe in der Form von Sporteln für günstige Urteile gezahlt wurden. Die Ausländer erhielten das Recht, freien Handel in England zu treiben. Durch das ganze Land sollte fortan einerlei Maß und Gewicht gelten. Sämtliche Zugeständnisse gingen nicht über den Charakter des Feudalstaats hinaus, und doch lag in diesen verbrieften Rechten der Keim zu den großen konstitutionellen Freiheiten des Landes. König Johann schon trachtete den Vertrag kraft der Lossprechung des Papstes zu brechen und starb darüber im Kampfe mit der Nation. Sein Sohn Heinrich III. sah sich in der Finanznot gezwungen, die Freiheiten der Nagna Charta durch eine neue Urkunde vom 11. Febr. 1225 zu bestätigen. An demselben Tage erteilte er auch einen zweiten Freiheitsbrief, die Charta de foresta, durch welche die königl. Forstrechte beschränkt wurden. Heinrich III. brach die Freiheitsbriefe noch öfters, mußte dieselben jedoch zur Erlangung von Subsidien siebenmal bestätigen. Der Umstand, daß die Einkünfte des Feudalstagts zur Bestreitung der Bedürfnisse der Krone nicht mehr hinreichten, führte sehr bald zu noch bedeutendern Erweiterungen. Eduard I. erteilte den Grafschaften und Städten das förmliche Recht, Abgeordnete auf die Reichsversammlungen oder Parlamente zu schicken. Diese sog.«Gemeinenverzwangen 1297 zur Magna Charta den Zusatz, daß zur Erhebung von neuen Steuern auch ihre Einwilligung gehöre. Die Vereinigung der Abgeordneten des Dritten Standes zum Unterhauses während der langen Regierung Eduards III. verlieh den verbrieften Nationalrechten vollends Bestand und Wirksamkeit. Dieser König mußte, um Geld zu erhalten, dem Parlament die Magna Charta ungefähr zwanzigmal bestätigen, welche fortan die Grundlage der öffentlichen Freiheiten und der Verfassung blieb. Die