Mahlschatz (Treuschatz, d. i. Verlobungsgeld, althochdeutsch mahalscaz), bisweilen gleichbedeutend mit Brautschatz, Aussteuer, bedeutet dem richtigern und gewöhnlichen Sprachgebrauche nach soviel als Arrha (s. d.) bei Verlöbnissen. Nach röm. Rechte ging der gegebene M. sowie das Brautgeschenk bei Trennung des Cheverlöbnisses für den schuldigen Teil verloren. Nach der Praris einiger Länder mußten bei freiwilligem Rücktritt vom Verlöbnis, der nur mit Genehmigung der geistlichen Behörde erfolgen konnte, die Mahlschätze von beiden Teilen an diese abgeliefert werden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 350Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei