Mainz, das ehemalige Erzstift im Niederrheinischen Kreise, dessen Erzbischof der erste der drei geistlichen Kurfürsten und des Reichs Erzkanzler in Deutschland war, umfaßte bis zur Zeit des Luneviller Friedens ein Areal von 8260 Akm mit ungefähr 209 000 E. Die kurmainzischen Länder lagen auf dem rechten und linken Rheinufer und in den Maingegenden zerstreut; ferner gehörten dazu Erfurt und das Eichsfeld. Durch den Lunéviller Frieden von 1801 wurde die Stadt Mainz nebst dem auf dem linken Rheinufer gelegenen Teile des Landes an Frankreich überlassen. Der Reichsdeputationshauptschluß entschädigte 1803 den Kurfürsten, der Erfurt an Preußen abtreten mußte, durch das Fürstentum Regensburg und die Grafschaft Wetzlar, worauf der Kurfürst Regensburg zu seiner Residenz machte und den Titel Reichserzkanzler annahm. Gestiftet wurde das Erzbistum unter Bonifacius um das J. 750. Unter den Erzbischöfen und Kurfürsten sind von hervorragender Bedeutung: Hrabanus Maurus (s. d.), gest. 856; Hatto I., zur Zeit Ludwigs des Kindes und Konrads I.; Willigis, gest. 1011, der Erbauer des mainzer Doms, der vom Papst das Vorrecht erhielt, den deutschen König zu krönen und auf allen deutschen und franz. Konzilien zu präsidieren; Adalbert J. von Saarbrücken, 1111—37, durch seinen Anteil an den Investiturkämpfen bekannt; Konrad J. von Wittelsbach, der, vor Kaiser Friedrich I. 1165 flüchtend, sein Erzbistum verließ, 1183 aber wieder eingesetzt bis 1200 eine großartige segensreiche Thätigkeit entfaltete, als zweiter Gründer des Doms besonders verdient; Werner von Eppstein, 1259 —84, durch dessen Vermittelung hauptsächlich Rudolf von Habsburg 1273 zum deutschen König gewählt wurde; Peter von Aspelt, 1306—20, zeitweilig Leibarzt Rudolfs von Habsburg, der mit ebenso viel Festigkeit wie Glück als Reichskanzler dem Luxemburger Heinrich VII. zur Seite stand; Diether von Isenburg, unter welchem, im Kampfe mit seinem Gegner Adolf von Nassau, von diesem die Stadt 1462 erobert wurde und den Rest ihrer städtischen Freiheiten verlor; Albrecht von Brandenburg, zur Zeit der Reformation; Joh. Philipp von Schönborn, geb. 1605, gest. 1673, der M. befestigte und verschönerte und Erfurt seiner Botmäßigkeit 1667 unterwarf. Der letzte Kurfürst war Friedrich Karl von Erthal, der 1802 starb. Ihm folgte als Reichserzkanzler der bisherige Koadjutor Karl Theodor von Dalberg, der 1806 souveräner Fürst-Primas des Rheinbundes, später Großherzog von Frankfurt wurde, 1813 aber auf alle seine Besitzungen als Landesherr verzichten mußte. Vgl. Würdtwein, Dioecesis Moguntinao (3 Bde., Mannh. 1769—77); „Der Untergang des Kurfürstentums M.» (Frankf. 1839); Stumpf, Acta Moguntinap (Innsbr. 1863); Jaffé, Monumenta Moguntinay (Bd. 3 der „Bibliotheca rerum germanicarumo, Berl. 1866); Böhmer, «Regesta archiepiscoporum Maguntinensiumo (Innsbr. 1877 fg.).