FeedGroßherzog
GeschichteBrockhaus 1882

Großherzog ist der Titel für souveräne Fürsten, welche völkerrechtlich im Range zwischen den Königen und Herzögen stehen; sie führen das Prädikat Königliche Hoheit. Der Herzog von Florenz, Cosimo I. de' Medici, war der erste Regent, der sich 1. Sept. 1569 von Papst Pius V. den Titel G. verleihen ließ, ohne jedoch dafür die kaiserl. Bestätigung zu gewinnnen, die erst sein Sohn und Nach⸗ — Franz 1575 infolge seiner Vermählung mit [der Schwester Kaiser Maximilians II. erlangte. Das Prädikat Königliche Hoheit wurde mit diesem Titel w1699 verbunden, und von Florenz ging derselbe auf Toscana über. Napoleon I. schuf einen zweiten G., als er 15. März 1806 Murat das Herzogtum Berg verlieh, worauf auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg (früher Großherzog Ferdinand III. von Toscana) infolge ihres Beitritts zum Rheinbunde als souveräne Fürsten am 12. Juli 1806 diesen Titel annahmen. Im J. 1810 wurde auch der Fürst-Primas von Dalberg (früher Kurfürst von Mainz) von Napoleon I. zum G. von Frankfurt ernannt. Gegenwärtig führen denselben nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses (außer dem aus Toscana vertriebenen Zweige des Hauses Habsburg-Lothringen) die Regenten von Hessen und Baden, seit 1815 die von Sachsen-Weimar (4. April), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz (28. Juni) und Oldenburg (9. Juni, der letztere nahm ihn erst 1829 wirklich an), sowie neben ihren andern Titeln der König von Preußen als G. vom Niederrhein und Posen, der Kaiser von Osterreich als G. von Toscana und Krakau, der König der Niederlande als G. von Luxemburg.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 537Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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