Maitres des requétes hießen in Frankreich überhaupt die Magistrate, welche über eingegangene Bittschriften und Cassationsgesuche (requétes) Bericht und Bescheid erstatteten. Bei den Parlamenten gab es eine Requêtenkammer, welche über die Gesuche um Aufhebung eines richterlichen Urteils, wobei Privilegiensachen in Frage kamen, entschied. Dies waren die Requétes du palais. Eine andere höhere Requétenkammer war die des königl. Palastes, die ebenfalls in Privilegienangelegenheiten urteilte. Ihre Sachen hießen Requétés de Ihotel. Endlich hießen Maitres des requéêtes die Räte zweiter Klasse oder Referendarien, welche im sog. Conseil des parties, einer Abteilung des Staatsrats, die Bittschriften und Gesuche der Parteien vortrugen. Noch gegenwärtig sind in Frankreich dem mittels Gesetz vom 24. Mai 1872 reorganisierten Staatsrate 24 Requétenmeister zugeteilt. Sie halten gewöhnlich Vortrag über die Eingänge, außer wenn es sich um Gesetzentwürfe und sonst wichtige, den Plenarsitzungen des Staatsrats vorbehaltene Angelegenheiten handelt, wo einer der Stagtsräte den Bericht erstattet. Bei Administrativ-Justizsachen, welche an den Staatsrat gelangen, und bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen stiz⸗ und Verwaltungsbehörden vertreten die Requéêtenmeister den administrativen Standpunkt. Sie werden vom Präsidenten der Republik auf Vors chlag des Vizepräsidenten und der Präsidenten der Sektionen des Staatsrats ernannt. Maitresse (frz.), Herrin, Geliebte, Frauenzimmer, das von einem Mann unterhalten wird.