FeedGreffiers
Recht & StaatBrockhaus 1882

Greffiers heißen in Frankreich die Beamten der Gerichtskanzleien (gretkes), bestehend aus einem vom Staatsoberhaupt ernannten Vorsteher (gretfler en chef) und zwei bis vier, auf Vorschlag des Vorstehers vom Gericht vereideten und von jenem besoldeten Gehilfen (commis-greffiers). Es liegt diesen G. ob, die Registrande (le röle) über den Einlauf der Prozesse zu halten, in den Gerichtssitzungen das Protokoll zu führen, die Bibliothek des Gerichts und die Akten aufzubewahren und die Urteile nach deren Original auf Verlangen der Parteien auszufertigen. Außerdem sind sie thätig bei Aufnahme des Echtheitsbeweises von Urkunden, sowie Handschriftenvergleichung durch Sachverständige und Verhandlungen sowohl über eine vom Gericht erforderte Bürgschaftsleistung als über die Ablehnung eines Richters. Endlich haben sie Verzeichnisse über die Statistik der Justizverwaltung der Tribunale und Tabellen über die unter polizeiliche Aufsicht gestellten Personen auszufertigen. Die grekllers en chef der Friedensgerichte und der Tribunale erster Instanz brauchen nicht studiert, sondern nur längere Zeit als Gehilfen auf einer Kanzlei die nötige Ubung sich angeeignet zu haben. Dagegen müssen die G. der höhern Gerichte lcenciés en droit sein, beim Cassationshof auch die commis-greffiers.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 325Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6