Lit de justice (frz.) hieß ursprünglich der erhabene Sitz, auf welchem die alten Könige von Frankreich, umgeben von ihren Baronen und Pairs, Gericht hielten. Nachdem sich die Parlamente (s. d.) zu stehenden Gerichtshöfen ausgebildet, erschien der König mit den Pairs in außergewöhnlichen Fällen, 3. B. bei Rechtssachen der großen Vasallen, Mündigkeitserklärungen, Staatsangelegenheiten, und gab persönlich seinen Willen zu erkennen. Diese seierliche Sitzung behielt den Namen Lit de justice und hatte keine üble Nebenbedeutung. Als jedoch die Parlamente eine polit. Gewalt geltend machten und nicht selten die Eintragung der Edikte des Hofs in ihre Protokolle verweigerten, so bedienten sich die Könige solcher Sitzungen auch, um das sog. Enregistrement, welches die bliche Form der Geetzpromulgation war, zu erzwingen. In diesen ällen hatten die Sitzungen den Charakter und die edeutung von Staatsstreichen. Der König erschien in der Sitzung mit seinen Hofbeamten und ließ sich unter einem Thronhimmel auf einem aus fünf Kissen gebildeten Sitze nieder. Der Kanzler hielt dabei den Vortrag, leitete die mündliche Abstimmung, die jedoch ohne Diskussion vor sich ging, und befahl im Namen des Königs die Einregistrierung der beliebten Verordnungen. Besonders berühmt sind die L. von 1626, wo der Generaladvokat Servin zu den Füßen Ludwigs XIII. tot zu Boden sank, als er eben seine Vorstellungen anbrachte, von 1663, in welchem Ludwig XIV. mit der Reitpeitsche und in Sporen erschien, und von 1787, in welchem der Vorschlag zur Versammlung der Generalstaaten (s. d.) gemacht wurde.