Major domus, deutsch durch Hausmeier, franz. durch Maire du palais übersetzt, war im Fränkischen Reiche (s. d.) unter den Merovingern der Titel des ersten der Hof- und Staatsbeamten. Der Major domus war der Aufseher des königl. Haushalts, wahrscheinlich auch der Domänen, und deshalb von bedeutendem Einfluß auf königl. Schenkungen und Beneficien. Er vertrat auch, wo es nötig war, die Person des Königs, und als die Merovinger in Schwäche versanken, oft unmündig auf den Thron kamen, fiel ihm die ganze Regierungsgewalt anheim, —— 9. auch die Großen die Einsetzung desselben durch ihre Wahl durchsetzten. Während der Teilung des Reichs bestand in jedem der Teile ein Major domus, und auch als unter Chlotar II. diese Teile sich wieder vereinten, blieben für Austrasien, Neustrien und Burgund besondere Majores domus. Nach Chlotars Tode herrschte der austrasische Major domus Pipin der Altere oder von Landen (s. Karolinger) unter Dagobert J. und Siegbert über die ganze Monarchie; der Versuch jedoch seines Sohnes Grimoald, 656 seinen eigenen Sohn Childebert auf den Thron zu setzen, scheiterte. Die Pipinsche Familie wurde verbannt, und unter Chlodwig II. und dessen Sohn Chlotar III. war die Herrschaft bei dem Major domus von Neustrien, bis 660 die Austrasier Chlotars Bruder Childerich sich zum König setzten. Die Majores domus von Austrasien und von Neustrien kämpften nun um die Herrschaft, bis der Sieg bei Tertri 687 für den Austrasier Pipin von Heristall entschied, der beständiger Major domus in allen drei Reichen und von den Chronisten schon häufig subregulus oder quasi rex genannt wurde. Nach seinem Tode 714 wählten die Neustrier wieder einen Major domus, aber Pipins Sohn Karl, genannt Martell, gewann in siegreichem Kampfe die Machtstellung seines Vaters. Er teilte bei seinem Tode 741 Austrasien seinem Sohne Karlmann, Neustrien und Burgund dessen Bruder Pipin dem Kleinen zu, der, nachdem jener 747 ins Kloster gegangen war, als dux et princeps Francorum allein herrschte und endlich 752 zu Soissons den merovingischen König Childerich III. absetzen und sich selbst zum König wählen ließ, womit das Amt der Majores domus aufhörte.