Merlin, der Zauberer, ist eine der bedeutendsten Gestalten in den altbrit. Sagen, die, wie es scheint, durch die Verschmelzung zweier Personen entstand. Die eine ist der Barde Merddhin, der unter Artus gegen die Sachsen stritt und nach dem Verlust der Schlacht beim Walde Celidon in diesen floh. Ihm wird ein Gedicht „Afallenauv, das jene Kämpfe schildert, zugeschrieben, welches in The Myvyrian archaiology of Waleso (Bd. 1, Lond. 1801) mit den Liedern anderer Barden gedruckt ist, deren Echtheit Turner in den Vindications of the genuineness of the ancient British poems of Aneurin, Taliesin, Llywarch-Hen and Merddhin (Lond. 1803) verteidigt hat. Die andere Person, nach der Sage um ein Jahrhundert früher zu setzen, ist der wunderbare Knabe M. mit dem Beinamen Ambrosius, von dem Nennius in seinem wahrscheinlich um 620 verfaßten Elogium Britanniae erzählt, daß er vor den König Vortigern gebracht wurde, als das Kind ohne Vater, welches seine Zauberer ihn suchen hießen, damit auf dem mit seinem Blute besprengten Boden der vergeblich versuchte Bau einer Burg gelänge. Während aber bei Nennius der Knabe als seinen Vater einen röm. Konsul angibt, ist bei Gottfried von Monmouth (1130—50) in seiner brit. Chronik und in seiner poetischen (Vita Merlinio M. aus der Vermischung eines Dämon mit einem irdischen Weibe entstanden, und der M. der französischen, dem bretonischnormandischen Sagenkreise angehörigen Roman aus dem Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrh. wird von einem Teufel mit einer Jungfrau erzeugt, um durch seine Hilfe das wiederzugewinnen, was der Erlöser der Hölle entrissen. Nachdem Vortigern durch die rechtmäßigen Thronerben Pendragon und Uter gestürzt ist und letzterer unter dem Namen Uterpendragon allein herrscht, verhilft ihm M. zum heimlichen Umgang mit der schönen Iguerne, aus dem Artus entsproß. In spätern Bearbeitungen sind die Sagen vom Gral, von Joseph von Arimathig und der Tafelrunde hereingezogen. Endlich wird M. von der schönen Viviane, für die er in Liebe entbrennt, und die ihm seine Kunst ablernt, im Bretagnischen Walde von Breceliand in einen Hagedornbusch gebannt, aus dem nur seine Stimme noch erklingt. Die nationale Erinnerung an M. erhielt sich durch geheimnisvolle Dichtungen, die schon Gottfried als «Prophetiae Merliniv seiner Chronik beifügte. Der franz. Roman von M. wurde zuerst 1498 in drei Foliobänden in Paris gedruckt. Vgl. F. von Schlegel, «Geschichte des Zauberers M. » (Lpz. 1804); San-Marte, «Die Arthursager (Lpz. 1842); derselbe, Die Sagen von M. (Halle 1853); Villemarqué, «Contes populaires des anciens Bretonso (2 Bde., Par. 1842); Grässe, „Sagenkreise des Mittelalterso (Dresd. 1842). Merlin de Douai (Philippe Antoine, Graf), franz. Staatsmann und Rechtsgelehrter, wurde 30. Okt. 1754 zu Arleux in der Nähe von Douai geboren und erhielt seine Bildung im Collége zu Douai. Später ließ er sich am Parlament von Flandern (Douai) nieder und begründete seinen wissenschaftlichen Ruf als Mitarbeiter an dem «Répertoire universel de jurisprudenceo (64 Bde., 1775—86), sowie in den Prozessen Beaumarchais' und des Präsidenten Dupaty. Während der Revolution erstattete er als Mitglied der Nationalversammlung unter anderm 3. Febr. 1790 den berühmten Bericht, in welchem er nachwies, daß die Reform mit der einfachen Aufhebung des Feudalwesens noch nicht vollendet sei. Bis zum Sommer 1792 Anhänger der Konstitution, schwenkte er bei der jakobinischen Revolution zum Radikalismus hinüber und stimmte im Prozeß des Königs mit der Majorität. Nach dem Sturz der Schreckensherrschaft war er Präsident des Konvents und trat bald darauf in den Wohlfahrtsausschuß, in dem er ein volles Jahr blieb, den Jakobinerklub aufhob, die Revolution vom 13. Vendémiaire durch Ernennung Barras' und Bonapartes unterdrückte und die Verhandlungen von Basel leitete. Das Direktorium stellte ihm die Aufgabe, den neuen Strafcodex (vom 3. Brumaire des J. IV) zu redigieren. Er wurde hierauf Justizminister und ersetzte nach der Revolution vom 18. Fructidor Barthélemy im Direktorium. Doch mußte er zufolge der Krisis vom 30. Prairial (18. Juni 1799) austreten. Nach dem Staatsstreich vom 18. Brumaire erhielt er das Amt des Generalprocureur beim Cassationshofe. Napoleon I. ernannte ihn zum Staatsrat und Grafen. Mit der Restauration verlor M. seine Amter und lebte zu Harlem. Erst 1836 kehrte er in sein Vaterland zurück, wo er Mitglied der Akademie wurde. Er starb zu Paris 26. Dez. 1838. Von seinen Werken sind noch zu nennen Recueil alphabétique des questions de droit, qui se présentent le plus fréquemment dans les tribunaux (13 Bde., Par. 1804 — 10). — Sein Sohn Antoine Frangois Eugene, geb. 27. Dez. 1778, unter Napoleon I. Brigadegeneral, unter Ludwig Philipp Generallieutenant, Deputierter und Pair, starb 14. Jan. 1854.