Militär (vom lat. miles, militaris, militia) heißt in allgemeinster Bedeutung der Krieger⸗ oder Soldatenstand; auch wird ein einzelnes Mitglied desselben ein M. genannt. Speziell auf einen Staat bezogen, ist dessen M. sein Heer (s. d.). In jedem Staat ist das Militärwesen durch einen Teil der Staatsverfassung, die Wehrverfassung, geregelt. Diese bestimmt: 1) die Wehrpflicht (Militärpflicht) der Staatsangehörigen nach ihrer Dauer und Ableistung, sowie das Ersatzwesen; 2) die Stärke und Formation des M.; 3) die Grundlagen für die Militärökonomie oder Militäradministration. Die Wehrpflicht ist in den europ. Staaten (England für sein stehendes Heer ausgenommen) auf alle Einwohner, mit wenigen, durch das Gesetz bestimmten Ausnahmen, ausgedehnt, auch sind in den meisten Staaten der Loskauf und die Stellvertretung neuerdings abgeschafft. (S. Konskription und Wehrpflicht.) Der Ersatz wird durch Aushebung oder durch freiwilligen Eintritt der Dienstpflichtigen bewirkt. Außerdem kann das M. durch andere Freiwillige (s. d.), durch angesiedelte Truppen (s. Militärkolonien) oder durch Anwerbung (. Fremdenlegion) verstärkt werden. Die Dienstzeit ist in allen Armeen so weit verkürzt worden, als es die Kriegstüchtigkeit gestattet. Da, wo sie noch sechs Jahre (Rußland) im stehenden Heer beträgt, tritt während derselben eine Beurlaubung im Frieden ein, sodaß die eigentliche Präsenzzeit bei der Fahne gegenwärtig fast überall nur zwei bis drei Jahre beträgt. Linie, Reserve und Landwehr bilden im allgemeinen die Abstufungen der Dienstzeit; nachher sind die entlassenen Mannschaften meist noch bis zu einem gewissen Alter zum Landsturm (s. d.) verpflichtet. Die Stärke des M. richtet sich nach der nationalen Wehrkraft, den Hilfsquellen und besondern Verhältnissen des Staats. Gewöhnlich beträgt sie zwischen 1—2 Proz. der Bevölkerung, steigt unter Umständen auf 2—3 Proz. und kann durch Milizaufgebot bis 7, ja, wo das ganze Volk zu den Waffen greift, für kurze Zeit auf 9—15 Proz. gebracht werden. Im Frieden ist der Heeresstand aus staatswirtschaftlichen Gründen geringer als im Kriege, für welchen er durch die Mobilisierung (s. d. in jeder Hinsicht operationsfähig gemacht wird. Die Militärökonomie und Militäradministration umfaßt das Verpflegungs⸗, Bekleidungs⸗ und Kassenwesen, das Militärmedizinalwesen, die Militärjustiz und Militärseelsorge, das Transportwesen, die Militäretablissements für das Kriegsmaterial, das Invaliden⸗, Pensions⸗ und Versorgungswesen. Die immer großartigern Kriegsverhältnisse der Neuzeit machen auch an alle diese Zweige erhöhte Anforderungen. Besondere Sorgfalt hat man neuerdings der Militärkrankenpflege im Felde gewidmet (. Militärmedizinalwesen). Das M. bildet seinen eigenen Gerichtsstand (s. Militärgerichtswesen). Ein wichtiger Zweig der Militärverfassung ist das Militärerziehungs⸗ und Bildungswesen, das in größern Staaten unter einer Generalinspektion steht. Dasselbe hat die Bestimmung, für die Erziehung und den Unterricht der Militärzöglinge, für die Heranbildung von Offizieraspiranten und die höhere wissenschaftliche Ausbildung der Offiziere zu sorgen, überhaupt aber ein wissenschaftliches Streben im Heere zu befördern. Es umfaßt die Militärschulen im allgemeinen, die Militärerziehungs⸗, die Militärwaisen- und die Kadettenhäuser, die Unteroffizier⸗ und Kriegsschulen, die Artillerie⸗ und Ingenieurschulen, die Generalstabsschulen, Militär⸗ und Kriegsakademien. Das Avancement zum Offizier ist im M. jetzt überall jedem Soldaten ohne Rücksicht auf seine Geburt zugänglich, wenn er sich dazu eignet und im Frieden eine wissenschaftliche Prüfung vor einer Kommission besteht oder im Kriege sich auszeichnet. Kriegswissenschaftliche Bestrebungen von Militärschriftstellern haben schon frühzeitig eine Militärlitteratur hervorgerufen, welche sich immer reicher und gediegener entwickelte. Repertorien derselben sind von Rumpf, Hoyer, Schütte, Scholl, Witzleben u. a. erschienen, desgleichen auch mehrere Militär-Encyklopädien, z. B. von von der Lühe, Rüstow, Poten, Niemann und Webel. Seit dem 18. Jahrh. ist auch eine Militärjournalistik entstanden und von Bedeutung geworden.