Militärbezirke heißen die Bezirke, in welche das Russische Reich für die Zwecke der Militärverwaltung eingeteilt worden ist, als nach der Beendigung des Krimkriegs mit der Reorganisation des Heeres auch dessen Verwaltung decentralisiert wurde. Im J. 1885 bestanden 15 M.: Petersburg, Finland (Helsingfors), Wilna, Warschau, Kiew, Odessa, Charkow, Moskau, Kasan, Kaukasus (Tiflis), Steppenbezirk (Omsk), Ostsibirien (Irkutsk), Turkestan (Taschkend), Küstenland (Nikolajewsk) und Donisches Land. An der Spitze jedes M. steht ein Generalgouverneur, dem alle Truppen, Militärbehörden, Werkstätten und Anstalten des Bezirks unterstellt und Offiziere zu besondern Aufträgen, sowie ein Gehilfe (Pamoschtschnik) beigegeben sind. Unter seinem Vorsitz leitet der Militärbezirksrat, dem auch der Gehilfe und ein Delegierter des Kriegsministeriums angehören, die gesamte Verwaltung und schließt insbesondere alle Lieferungsverträge bis zum Betrage von 25000 Rubel selbständig ab.