Mitterbad, im Ultenthal, daher auch Bad Ulten genannt, Bad in der Bezirkshauptmannschaft Meran in Tirol, vitriolisches Eisenwasser, mit Erfolg bei rheumatischen und arthritischen Leiden angewendet. Mittermaier (Karl Jos. Ant.), Rechtslehrer, insbesondere Kriminalist, geb. 5. Aug. 1787 zu München, machte seine Studien zu Landshut und Heidelberg und trat 1809 als Privatdocent zu Landshut auf, wo er 1811 Professor wurde. Er folgte 1819 einem Rufe nach Bonn, von wo er 1821 nach Heidelberg übersiedelte. Seit 1831 war er Mitglied und später mehrmals Präsident der zweiten badischen Kammer. Nachdem er im Vorparlament zu Frankfurt als Präsident fungiert, wählte ihn die Stadt Baden in die Deutsche Nationalversammlung. Im April 1849 kehrte er nach Heidelberg zurück und starb daselbst 28. Aug. 1867. Mis Ruf als akademischer Lehrer und als jurist. Schriftsteller war ein europäischer. Von seinen Werken sind hervorzuheben: 4Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechtso (7. Aufl., 2 Bde. 1847), «Der gemeine deutsche bürgerliche Prozeßv (1—4. Beitr., 3. bezügl. 2. Aufl. 1827—40), Das deutsche Strafverfahren in der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch und Landesgesetbücher (4. Aufl., 2 Bde., 1847), „Die Lehre vom Beweise im deutschen Strafprozeß (Darmst. 1834), «Anleitung zur Verteidigungskunst im deutschen Strafprozesse⸗ (4. Aufl., Regensb. 1844), «Die Strafgesetzgebung in ihrer Fortbildung geprüfto (2 Beiträge, Heidelb. 1841—43), Die Mündlichkeit, das Anklageprinzip, die Offentlichkeit und das Geschworenengericht) (Stuttg. 1845), «Das engl., schott. und nordamerik. Strafverfahren» (Erlangen 1851), «Die Gesetzgebung und Rechtsübung über Strafverfahren⸗ (Erlangen 1856), Erfahrungen über die Wirksamkeit der Schwurgerichte in Europa und Amerikav (Erlangen 1865), „Die Gefängnisverbesserungo (Erlangen 1858) und „Der gegenwärtige Zustand der Gefängnisfrages (Erlangen 1860). Eine Umarbeitung des Feuerbachschen Werks ist sein umfassendes „Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechtsꝰ (14. Aufl. 1847). Sein Werk„«Die Todesstrafe (Heidelb. 1862) ist vielfach in andere Sprachen übersetzt. M. zählt zu den verdientesten Reformatoren des deutschen Strafrechts. des Strafprozesses und Gefängniswesens.