FeedMoldau
ErdkundeBrockhaus 1882

Moldau, das nördliche der beiden unter dem Namen Rumänien (Romania) vereinigten Donaufürstentümer (M. und Walachei), lehnt sich mit seiner westl. Seite an die Karpaten, welche sie von Osterreich scheiden, grenzt im N. und O. an den Pruth und Rußland, im SO. an die Donau und Dohrudscha, im S. aber an den Sereth und die Walachei und zählt auf 42233 qkm eetwa 2Mill. C. Als das Römische Reich seine Grenzen bis zur östl. Donau erweiterte, fand es in den heutigen Donaufürstentümern die Dacier vor. Diese wurden am Anfange des 2. Jahrh. n. Chr. von Trajan unterjocht, und auf ihrem Gebiete wurde die röm. Provinz Dacia gegründet (umfassend Rumänien, Siebenbürgen, Banat, Bukowina und Bessarabien). Nach Eutropius' Zeugnis bevölkerte Trasan die neue Provinz mit einer aunermeßlichen» Menschenmenge aus allen Teilen des Weltreichs. Mit dem 11. Jahrh. nahmen die Rumänen das griech.⸗orient. Christentum an. Dragos, ein aus dem westl. Dacien mit einer Schar Kriegsleute eingewanderter Rumäne, soll 1294 in allgemeiner Landesversammlung zum erblichen Domnu oder Fürsten (der slaw. Ausdruck Hospodar ist im Lande unbekannt) über die ganze M. ernannt worden sein, welche damals auch die Bukowina und Bessarabien umfaßte. Mit dem Anfange des 14. Jahrh. wurde die M. ein selbständiger Staat. Beim Beginn des 15. Jahrh. regierte Alexander I., der sich einen Namen in der Geschichte seines Landes erwarb durch Iarraltenste Organisation der religiösen und polit. Verhältnisse. Unter seinen Nachfolgern begannen die Kriege mit den Türken. Trotzdem gelangte die M. unter der langen Regierung Stephans d. Gr. (1458—1504) zu einer hervorragenden Macht. Nachdem dieser die Polen mehrmals und einmal auch Matthias Corvinus, Ungarns König, bei Baja (1467) besiegt, vernichtete er eine aus 120000 Mann bestehende Armee Mohammeds II. in der blutigen Schlacht bei Racova 4. Jan. 1475 und trieb 1476 den Eroberer Konstantinopels selbst, nach der Schlacht bei Resboieni oder Vallea-Alba, durch einen geschickten Parteigängerkrieg so in die Enge, daß der Sultan über die Donau fliehen mußte. Stephans Nachfolger, Bogdan (1504—17), schloß 1511 die erste sog. Kapitulation der M. mit dem Sultan Selim. In diesen. Vertrage und in dem folgenden werden ausdrücklich anerkannt die Unabhängigkeit des Landes, dessen territoriale Integrität, die Freiheit, sich nach eigenen Gesetzen ohne jede Einmischung der Türken zu regieren, das Recht des Fürsten über Leben und Tod seiner Unterthanen. Dafür erhält die Türkei eine jährliche Abgabe und hat das Recht der Bestätigung jedes neuen Fürsten. Dagegen darf sich kein Türke im Lande niederlassen. Eine zweite ähnliche Kapitulation wurde von dem Fürsten Basilius Lupu 1649 mit Mohammed IV. abgeschlossen. Das durch diese sog. Kapitulationen bestimmte Verhältnis der Türkei zu der M. und das ganz ähnliche zur Walachei wurde mit dem Namen der Suzeränetäts bezeichnet. Seit dem 18. Jahrh. begann die Pforte in der willkürlichsten Weise sich in die innern Angelegenheiten der M. und Walachei einzumengen. Mit der Herrschaft der Fanarioten begann eine schmachvolle Geschichte dieser Länder, welche länger als ein Jahrhundert (1716 — 1821) dauerte. Infolge der türkischen Übergriffe fiel es russischem Gelde und russischen Versprechungen nicht schwer, den größten Teil der Bojaren für sich zu gewinnen, und andererseits benutzte Rußland gerade den unsichern Zustand dieser Länder zum Vorwande, sich zum Protektor derselben gegen die Türken aufzuwerfen, was zuerst in dem Vertrage von Kutschuk-Kainardschi (1774) geschah. Aber Rußland sah ruhig zu, wie 1777, trotz der vertragsmäßig garantierten territorialen Integrität der M., die Bukowina an Osterreich abgetreten wurde, und riß selbst 1812 ganz Bessarabien an sich. Bald darauf aber tritt ein Wendepunkt in der Geschichte der Donaufürstentümer ein; der Aufstand des Vladimirescu gegen die fanariotischen Fürsten hatte zur Folge, daß von 1822 ab kein Grieche mehr, sondern nur Fürsten aus den eingeborenen Familien des Landes zur Herrschaft über die M. und Walachei kamen. In dem den russ.⸗türk. Krieg von 1828 und 1829 beendenden Vertrage von Adrianopel wurden die Fürstentümer wieder in das alte, durch die Kapitulationen normierte Verhältnis zur Türkei gestellt, bekamen aber dafür ausdrücklich Rußland als zweite Schutzmacht neben der Türkei. In den ersten sechs Jahren wurden die Länder geradezu durch Rußland regiert (unter der übrigens vorzüglichen Leitung des Grafen Kisselew), von den Russen mit einer Verfassung (dem sog. Organischen Reglement) bedacht und von diesen auch später, als man einheimische Fürsten ernannte (und zwar Michael Sturdza in der M.), vollständig beeinflußt. Doch trat in dem Zeitraume 1834 — 48 unter Sturdzas Regierung in den innern Verhältnissen der M. eine Wendung zum Bessern ein. Viele Schulen mit mehr oder weniger westländischer Kultur wurden gegründet, Ackerbau, Gewerbe und Handel begannen sich zu regen, Kommunikationsmittel wurden geschaffen. Auch der Anfang einer Litteratur machte sich bemerklich. Die Revolutionsjahre von 1848 und 1849 förderten eine heftige Opposition gegen Rußland zu Tage. Im Sened zu Balta-Liman (1849) wurden die Fürsten der M. direkt und auf sieben Jahre ernannt, und zwar Gregor Ghika für die M., Stirbey für die Walachei, welche sich beide durch das Bestreben auszeichneten, ihre Länder auf dem Wege des Fortschritts weiter zu führen. Der Pariser Vertrag von 1856 entzog die Fürstentümer dem speziellen Protektorat Rußlands und gab der M. einen Teil des entrissenen Bessarabien zurück. Zur definitiven Konstituierung der Länder aber wurden 1857 besondere Versammlungen einberufen, die sog. Divans ad hoc, welche ihre Wünsche dahin formulierten, daß die M. und die Walachei vereinigt und unter die Regierung eines fremden Fürsten gestellt verden sollten. Die Pariser Konvention von 1858 hatte nun die Regelung dieser Verhältnisse zum Hegenstande. Es sollten zwei Fürsten gewählt werden, welche mittels einer gemeinsamen Centralkommission die Verschmelzung der beiden Länder dorzubereiten hätten. Dagegen wurden die Vereinigten Fürstentümer M. und Walacheio, wie sie ietzt ofsiziell hießen, unter die Kollektivgarantie der sieben Mächte gestellt (Frankreich, Osterreich, England, Preußen, Italien, Türkei und Rußland). Unter diesen Voraussetzungen sollten an einem und demselben Tage des Jan. 1859 die Landtage der Walachei und der M. zur Wahl der beiden Fürsten schreiten. Aber die Walachei verschob absichtlich ihren Wahltag, und als 17. Jan. 1859 die M. den Obersten Alerander Johann Cusa (s. d.) zu ihrem Fürsten wählte, ernannte 24. Jan. die Walachei durch Wahl denselben Fürsten. Die lange gewünschte Union der beiden Länder war hierdurch faktisch hergestellt. (Über die weitere Geschichte und die Statistik s. Rumänien.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 798Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

In anderen Lexika 1

Alle Lexika nebeneinander →

Auf derselben Druckseite 2

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Erdkunde 6