Motiv (causa motiva) nennt man den Beweggrund oder die Triebfeder einer Handlung; daher motivieren, d. h. Beweggründe oder Ursachen angeben. Motivierung heißt daher in der Kunstsprache die Begründung der dargestellten Begebenheit oder Handlung oder Stimmung durch die innere Natur des Darstellungsgegenstandes, die Vorbereitung der einen Situation und Charaktereigentümlichkeit durch eine vorangehende andere. In der Gesetzgebung und Urteilssprechung bezeichnet man als Motive die Gründe, aus welchen die einzelnen Bestimmungen eines Gesetzes oder richterlichen Urteils hervorgegangen sind.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 895Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei