FeedMünze
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Münze und Münzwesen. Münze ist das in bestimmte Gewichtsstücke geteilte und mit einem Gepräge versehene Metallgeld. (S. Geld.) Die Erfindung der Münze wird dem König Pheidon von Argos zugeschrieben, welcher im 8. Jahrh. v. Chr. regierte. Schon die Münzen des Altertums zeigen größtenteils die für ihren Zweck geeignetste Gestalt, die der Scheibe; abweichende Formen, z. B. viereckige, sechseckige und achteckige Platten, sowie kugelähnliche Klumpen sind selten angewendet worden und haben nirgends Beifall gefunden. Ursprünglich erhielten die Münzen nur auf einer Seite ein Gepräge; erst später stempelte man beide Flächen. Den Zusammenhang der Münze mit dem Gewicht deuten die Namen der bekannten ältesten Münzen und vieler neuern an, z. B. die griechische alte und jetzige Drachme; Pfund, Livre und Lira (das Pfund Sterling in England, die frühern Livres in Frankreich, die verschiedenen frühern Lire und die heutige Lira in Italien); die Mark in Hamburg, Lübeck, Mecklenburg, Holstein, Dänemark etc. Die kleinern Silbermünzen wurden im Mittelalter in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und England bei größern Zahlungen der Bequemlichkeit wegen noch gewogen, und so rechnete man namentlich Pfunde verschiedener Sorten Denare oder Pfennige. (Hierzu eine Tafel: Münzen.) Anfänglich stand die Anfertigung der Münzen einem jeden frei. Die betrüglichen Ausmünzungen mancher Privaten aber, sowie das Bedürfnis der Gleichförmigkeit der umlaufenden Sorten und einer vertrauenswürdigen Prägung waren der Anlaß, daß bald fast überall die Staatsregierungen zueigneten. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Gold- und Silbermünzung kein Vorrecht der Regierung, wohl aber die Prägung der Münzen aus unedelm Metall. Im Mittelalter, das trotz der Vorrechte der Regierungen im Münzwesen weit größere Mißbräuche aufweist, als die freien Münzer des Altertums je gewagt haben würden, erwarben sich auch die mächtig gewordene geistliche und militärische Aristokratie, sowie die Gilden und nachmals die Städte das Münzrecht, verloren dasselbe aber allmählich wieder mit der größern Stärkung der monarchischen Gewalt. Außerlich hat man bei der Münze die Vorderseite oder den Avers (s. d.) und die Kehrseite oder den Revers (s. d.) zu unterscheiden. Die Charaktere der Münzen werden am zweckmäßigsten erhaben dargestellt, doch nicht in zu hohem Grade, um das schnelle Abschleifen im Umlaufe zu verhindern; die unschönen vertieften Gepräge kommen selten vor und sind nur auf dem Rande der Münze zweckmäßig. Gold⸗ und Silbermünzen werden nicht aus unvermischtem Metall geprägt, sondern unter Zusatz eines geringern, jetzt immer des Kupfers, um die Mischung härter zu machen und der Abnutzung weniger auszusetzen, zugleich auch, was die kleinern Silbermünzen betrifft, um diesen eine für den Umhuf genügende Größe oder Stärke zu geben. Das Gewicht einer Münze heißt anc) ihr Schrot (Bruttogewicht), diejenige Gewichtsmenge, welche sie an edelm Metall enthält, ihr Feingewicht oder Korn; das Verhältnis des Feingewichts zum Schrot heißt Feinheit oder Feingehalt (beim Golde früher auch wohl Karatigkeit, beim Silber Lötigkeit, von der Einteilung der Mark in Karat und Lot). Dieses Verhältnis wird jetzt allgemein in Tausendteilen (milliemes, thousands) ausgedrückt (die deutschen Gold⸗ und Silbermünzen sind „Hooo fein), anders noch in England. In Deutschland gab man vor Einführung des gegenwärtigen Münzfußes die Feinheit der Goldmünzen in Karat (½½0, die der Silbermünzen in Lot (e) an. Die gesetzliche Bestimmung über den durch Gewicht und Feinheit den Münzen zu gebenden Wert ist der Münzfuß (s. d.). Mit Recht stellt man an ein n Münzwesen die Forderung, daß alle Münzstücke die vorgeschriebene Feinheit und das festgesetzte Gewicht wirklich besitzen, mit andern Worten, daß jedes Stück vollhaltig und vollwichtig sei; bei den wertvollern Stücken überzeugt man sich in den Münzstätten vom richtigen Gewicht durch genaues Nachwägen der einzelnen ausgestückelten Platten vor der Prägung, das sog. Justieren; ist das Stück zu leicht, so wird es ausgeschossen und wieder eingeschmolzen, ist es zu schwer, so wird es durch Abfeilen oder Abschaben auf das richtige Gewicht gebracht. Das Justieren ist das kostspieligste aller Geschäfte im Mumewesen. Jene vollkommene Genauigkeit kann indes nur sehr annähernd erreicht werden, und fast überall ist daher eine kleine Abweichung der Münzen von ihrem streng gesetzlichen Gehalt und Gewicht durch die Münzvorschriften gestattet; diese erlaubte Fehlergrenze heißt das Remedium oder die Toleranz. Der Unterschied zwischen dem Marktpreise des in der Münze enthaltenen Goldes oder Silbers und demjenigen Werte, zu welchem der Staat sie ausgibt und annimmt, heißt der Schlagschatz oder Prägeschatz und deckt soweit als thunlich die Kosten der Ausmünzung, die Fabrikationskosten der Münze. Die streng nach dem Hauptmünzfuße einer Silberwährung geprägten Stücke heißen Courantmünzen, die auf einem etwas geringern Fuß gemünzten kleinen Sorten Scheidemünzen; wo Goldwährung herrscht (wie jetzt in Deutschland, dann in England, den Vereinigten Staaten von Amerika u. s. w.), gehören alle Silbermünzen zur Scheidemünze und natürlich überall alle Münzen aus unedelm Metall. Immer bildet nur entweder das Gold oder das Silber das eigentliche Geld eines Volks, so auch die Goldmünze oder die Silbermünze seine eigentliche Münzart, und danach ist es zu verstehen, wenn man sagt, ein Land habe Goldwährung oder Silberwährung. Da ein Pfund Gold in Silbergeld bezahlt ebenso einen veränderlichen Preis hat wie ein Pfund jeder andern Ware, so ist praktisch und auf die Dauer ein festes Verhältnis zwischen dem Werte beider Metalle nicht aufzustellen. Demnach wird dort, wo die Hauptmasse des Cirkulationsmittels aus Silber besteht (lin Ländern mit Silberwährung), die Goldmünze unvermeidlich einen veränderlichen Wert (Kurs) haben, und alle entgegenstehenden Verordnungen helfen nichts. In Ländern mit Goldwährung wird Silbergeld zu einem etwas über seinem Metallwert stehenden Nennwert ausgeprägt, tritt nur für kleine Zahlungen in den Verkehr und spielt somit die Rolle der Scheidemünze. Wo man Goldwährung und Silberwährung nebeneinander hat (Alternativwährung, Bimetallismus, s. d., Doppelwährung, s. d.), wo man mithin in Goldmünzen oder in Silbercourantmünzen alle Geldverpflichtungen lösen darf, wird die eine oder die andere beider Valuten die vorherrschende werden, wie neuerdings in Frankreich die Goldwährung. Rechnungsmünzen, fingierte Münzen oder Idealmünzen nennt man diejenigen Geldrechnungseinheiten oder Rechnungsstufen, welche nicht wirklich ausgeprägt, nicht durch Münzen vertreten sind, wie z. B. die frühere hamburger Bankmark. Handelsmünzen oder Fabrikationsmünzen heißen diejenigen Stücke, welche nicht sowohl behufs des Umlaufs im Inlande als vielmehr für den Bedarf des auswärtigen Handels im Interesse der Kaufleute und auf deren Bestellung geprägt werden. Die wichtigste dieser Handelsmünzen ist der holländ. Dukaten, welcher für jenen Zweck gemünzt wird, während das Landesgoldgeld der Niederlande in dem einfachen und doppelten Wilhelmdor besteht, die einem andern Münzfuße angehören; eine zweite, ebenfalls sehr bedeutsame bloße Handelsmünze ist der Maria-Theresienthaler (s. d.). Die meisten Staaten liefern dem Einbringer ungemünzten Goldes und Silbers (in beliebiger Form und gewisser Minimalfeinheit) die dieselbe Menge des gleichen edeln Metalls enthaltenden fertigen Münzen in den von ihm gewünschten inländischen Courantstücken, doch unter Abzug der Kosten für Schmelzung und Affinierung, sowie zumeist der gesetzlich festgestellten Münzungskosten (des Schlagschatzes); natürlich aber geschieht dies bezüglich des Silbers nicht in den Staaten, in welchen dasselbe bloß ein Material für Scheidemünze ist. Die Technik des Münzens (Münzkunst) umfaßt folgende Operationen: 1) das Probieren; 2) das Schmelzen und Gießen; 3) das Strecken, Glühen und Plattenschneiden; 4) das Justieren oder Adiustieren; 5) das Rändeln; 6) das Sieden oder Beizen; 7) das Prägen und die Stempelfabrikation. Das Probieren hängt mit der eigentlichen Ausmünzung nicht direkt zusammen, muß derselben aber stets vorhergehen und bezweckt die Prüfung derjenigen Metalle, die zur Fabrikation von Münzen verwendet werden. Zur Ermittelung des Gehalts der Metalle gibt es eine ganze Reihe verschiedener Methoden, die teils der metallurgischen Probierkunst (s. d.) oder Dokimasie, teils der analytischen Chemie angehören. Das zu Goldmünzen zu verarbeitende Edelmetall besteht entweder aus alten Münzen oder aus Barren, sodaß der Feingehalt sehr verschieden sein kann und daher vor der Verarbeitung genau festgestellt werden muß. Zu diesem Zweck wird das Metall in Graphittiegeln eingeschmolzen, gut durchgerührt und eine Schöpfprobe von demselben genommen, welche alsdann probiert wird. Nachdem der Feingehalt des Metalls festgestellt ist, wird die entsprechende Menge Kupfer zugesetzt, damit die gesetzlich vorgeschriebene Zusammensetzung des Münzmetalls erreicht wird. Edelmetall und Kupfer zusammen, das Schmelzgut genannt, werden in Graphittiegeln in gewöhnlichen, aus Chamottesteinen emauerten Schmelzöfen (Zug⸗ oder Windöfen) geschmotzen und hierauf in Gießformen (Gießflaschen), wie Fig. 8 der Tafel Münzwesen eine solche zeigt, zu sog. Zainen ausgegossen. Die Form besteht aus zwei starken Gußeisenstücken, die am untern Ende durch ein Scharnier verbunden und durch einen Hebel gegeneinander gepreßt werden können. In das eine Gußstück ist eine Nut eingehobelt, die der Breite und Stärke des herzustellenden Zains entspricht. Die Zaine sind stets etwas dicker, als die aus ihnen anzufertigenden Münzplatten werden sollen, und müssen auf einem Walzwerk gestreckt, aus gewalzt werden. Ein solches Zainwalzwerk zeigt Fig. 3 u. 4 der Tafel. Die Zaine passieren dasselbe zweimal, worauf sie ausgeglüht werden müssen, da das Metall durch den starken Druck der Walzen spröde wird. Hierauf folgt wieder ein nochmaliges Strecken auf dem Walzwerk, nochmaliges Ausglühen und endlich das Justierwalzen, wobei die Stellung der Walzen derart fixiert wird, daß die fertigen Zaine genau die erforderliche Dicke, also die aus denselben herzustellenden Münzplatten das vorgeschriebene Gewicht erhalten. Aus den gewalzten Zainen werden auf Durchschnitten (s. Lochmaschine) die Steremder angefertigt. Wenn nun auch bei dem Strecken der Zaine und dem Ausstoßen der Platten mit der größten Sorgfalt verfahren wird, so sind doch Differenzen der letztern in Größe und Gewicht unvermeidlich. Es folgt daher zur Berichtigung des Gewichts das Justieren. Früher wurden die Münzplatten von Hand justiert, indem sie einzeln gewogen, die zu leichten ausgemerzt und die zu schweren abgefeilt oder abgeschabt wurden, bis sie das richtige Gewicht erlangt hatten. Gegenwärtig besteht beim Justieren die Handarbeit nur noch in einer Kontrolle der Maschinenarbeit. Zum mechanischen Justieren dienen Sortier⸗ und Schabemaschinen, von denen die erstern die Münzplatten in leichte, normale und schwere sondern, letztere das Gewicht der schweren Platten durch Abschaben berichtigen. Fig. 7 der Tafel zeigt die für erstern Zweck vielfach angewendete Justierwage von Paul Bunge in Hamburg. Die Wage wird von einem kleinen Motor angetrieben. Auf der einen Wagschale derselben befindet sich das gesetzlich zulässige Minimalgewicht; der andern Wagschale werden die Münzplatten selbstthätig zugeführt, um je nach ihrem Gewicht verschieden hoch gehoben und in einen der drei vorhandenen Kanäle geworfen zu werden, sodaß die Münzplatten jeder Gattung (eichte, normale oder schwere) für sich zusammen kommen. Mit Hilfe derartiger Maschinen werden auch die bei der Reichsbank eingehenden Goldmünzen auf ihr Gewicht geprüft, da die Reichsbank nur vollwichtige Münzen ausgibt. Die Schabemaschinen, auch speziell Justiermaschinen genannt, arbeiten eben falls selbstthätig. Eine solche Mäschine vermag pro Minute 60 —70 Platten zu justieren, doch müssen dieselben alsdann nochmals auf der Justierwage kontrolliert werden. Da bei den Justierarbeiten trotz aller Vorsicht Metallpartikel zu Boden fallen, wird der Staub in den Justierräumen allabendlich vom Fußboden zusammengefegt, aufgehoben und vierkeljährlich mit Zusatz eines Flußmittels zusammengeschmolzen, durch welche Operation in großen Münzwerkstätten eine ziemlich bedeutende Menge Edelmetall wiedergewonnen wird. Eine wichtige Operation ist auch die Herstellung des erhabenen Randes, welcher nicht nur das Gepräge auf den Flächen der Münze vor Abnutzung schützt, sondern auch, da er mit Verzierungen (Arabesken, Sternen, Punkten, Kerben) oder einer passenden Inschrift versehen ist, jede betrügerische Wertverringerung durch Befeilen oder Beschneiden verhindert. Während die erhöhte Schrift auf den Münzen durch die nachstehend beschriebene Prägung hergestellt wird, erfolgt das Rändeln und die Hervorbringung der vertieften Randschrift auf Kräusel-oder Rändelmaschinen, auch Molettiermaschinen genannt. Eine solche Maschine ist in Fig. 5 u. 6 dargestellt. Die Hauptteile dieser sowie aller Rändelmaschinen sind gehärtete stählerne Backen, auf denen das Muster angebracht ist, weleh der Rand der Münze erhalten soll. Durch die ehandlung beim Justieren und Rändeln sind die

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 940Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Tafeln zum Artikel 2

In anderen Lexika 1

Alle Lexika nebeneinander →

Auf derselben Druckseite 6

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Handwerk & Gewerbe 6